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17.12.2009

Schäch-Anwälte: Kein Grund für Strafverfahren

Ingolstadt/Wolnzach Pfaffenhofens vom Dienst enthobener Landrat Josef Schäch steht nun schon über ein Jahr im Visier der Ermittlungen von Landesanwaltschaft und - im strafjuristischen Bereich - der Staatsanwaltschaft. Eine Entscheidung über eine Anklage dürfte aber erst in einigen Wochen fallen.

Denn der Ingolstädter Rechtsanwalt Peter Gietl und sein Münchener Kollege Hans-Dieter Gross, die Schäch auf der strafrechtlichen Seite vertreten, haben vorgestern erst ihre umfangreiche Stellungnahme zu den Vorwürfen an die Staatsanwaltschaft zurück geschickt. Wie mehrfach berichtet, wird Schäch vorgeworfen, eigenmächtig Kredite abgerufen und die Finanzen der Gemeinde manipuliert zu haben, als er noch Bürgermeister von Wolnzach war. Wenige Wochen, nachdem Schäch im März 2008 den damaligen Landrat Rudi Engelhard (CSU) aus dem Sattel geworfen und als Freier Wähler den Chefsessel im Landratsamt erklommen hatte, wurden Verdächtigungen an die Öffentlichkeit getragen, wonach Schäch die Finanzen von Wolnzach massiv beeinflusst haben soll. Im Nachgang stellte sich heraus, dass es tatsächlich Unregelmäßigkeiten gab, für die im weitesten Sinne aber der ehemalige Kämmerer von Wolnzach und Schäch-Vertraute später die Verantwortung übernommen hat. Die politischen Gegner sprechen da von einem Bauernopfer. Schäch wurde später trotzdem von seinem Amt enthoben, bis alle Vorwürfe geklärt sind.

Die beiden Anwälte Gietl und Gross kommen zu dem Fazit, dass der Ex-Bürgermeister zu keinem Zeitpunkt gegen das Wohl der Gemeinde Wolnzach gehandelt habe. Das Gegenteil sei der Fall: Schäch habe zwar streng genommen über Regeln und Vorschriften hinweg gehandelt, im Endeffekt dadurch aber zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde beigetragen. Es gebe keinen Grund für ein Strafverfahren. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

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