Vorwurf des Totschlags wird fallen gelassen
Die Anklage im Schlossfest-Prozess um den Tod eines 31-Jährigen wird auf Körperverletzung herabgestuft. Der Angeklagte nahm die Wendung im Prozess ruhig auf.
Der junge Mann hatte am ersten Schlossfesttag im Juni dieses Jahres einem 31-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt , sodass diesem eine Arterie im Gehirn platzte und er sofort bewusstlos zusammenbrach. Einen Tag später erlag der Neuburger seiner Verletzung.
"Im Promillebereich"
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein einziger Schlag in dieser Form zum Tod führt, liege im Promillebereich, hatte Rechtsmediziner Prof. Dr. Wolfgang Keil vor dem Landgericht Ingolstadt erläutert. Deswegen könne man nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte bei seinem Fausthieb mit dem Tod seines Kontrahenten rechnete oder ihn auch nur billigend in Kauf nahm, sagte Richter Weingartner: „In Frage kommt also nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar nur eine vorsätzliche Körperverletzung.“
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