Sekundenschlaf endet beinahe in Tragödie
Im August 2018 gab es auf der B16 einen heftigen Unfall. Der Verursacher stand nun vor Gericht.
Ob er dem Geschädigten noch etwas zu sagen habe, fragte Amtsrichter Christian Veh den Angeklagten. „Ich wollte mich nur noch einmal persönlich entschuldigen“, sagte dieser, hob kurz seine Hand, um daraufhin sein Gesicht in selbiger zu vergraben – und zu weinen. Zum Entschuldigen hatte der Angeklagte allen Grund: Im August 2018 hatte er mit seinem Wagen das Auto des Geschädigten auf der B16 bei Neuburg gerammt. Der damals 39-jährige Mann aus Neuburg erlitt schwere Verletzungen, unter anderem innere Blutungen, einen Riss in der Milz und einen Bruch der Wirbelsäule. Auch der Angeklagte, ein 23-Jähriger Mann aus Rain, erlitt einige Verletzungen – kam aber vergleichsweise glimpflich davon. „Sie hatten eine Menge Glück“, sagte Richter Veh. Doch damit meinte er nicht etwa die Verletzungen des Angeklagten, sondern die des Geschädigten.
Der hätte nämlich auch im Rollstuhl sitzen können, wie Veh sagte. Zwar hört er weiterhin schlecht, hat Beschwerden in Hals und Oberkörper, kommt um Lähmungen jedoch herum. Wer jetzt aber den Angeklagten für einen wüsten Verkehrs-Rowdie hält, der irrt. Denn der hatte den Unfall nicht etwa mutwillig verursacht – sondern aus Fahrlässigkeit.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.