Straß: Wenn Häuser in Hanglage zum Ärgernis werden
Plus Wer im neuen Baugebiet in Straß ein Haus baut, muss sich an das Gelände anpassen. Doch nicht alle Bauwerber können oder wollen das. Warum die Gemeinde Burgheim jetzt klare Kante zeigt.
Ein Haus zu bauen, ist ein Abenteuer. Eines in Hanglage zu bauen, eine zusätzliche Herausforderung. Dieser müssen sich unter anderem die Bauwerber in Straß stellen, die im neuen Baugebiet „Schlossbreite“ eines der 34 Grundstücke erworben haben. Doch nicht alle scheinen mit den Gegebenheiten umgehen zu können oder zu wollen. Ein Gebäude folgt dem Gelände – so lautet die Grundregel, die der Gemeinderat Burgheim im Bebauungsplan verankert hat. „Aber wir haben immer wieder Fälle, in denen mit dem Gelände nicht so umgegangen wird, wie wir es uns wünschen“, sagte Bürgermeister Michael Böhm in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Frage, die sich dem Gremium deshalb stellte: Wann drückt die Gemeinde ein Auge zu und wann ist die Grenze des guten Willens überschritten?
Straß: Im neuen Baugebiet „Schlossbreite“ muss man sich an das Gelände anpassen
Anlass für die Diskussion war ein Bau in Straß, bei dem das Gelände um 1,60 Meter abgetragen wurde, damit dort ein Fertighaus platziert werden kann. Das Problem: Die Konsequenzen hat der Nachbar zu tragen, der den Höhenunterschied auf seinem Grundstück ausgleichen müsste. „Wenn wir einer Planung zustimmen, bei der wir davon ausgehen können, dass es Probleme geben wird, dann begehen wir einen Fehler“, stellte Böhm fest. Zwar gebe es im Baugebiet bereits Stützmauern, die als Einfriedung bewertet werden können. In diesen Fällen seien jedoch die Nachbarn nicht nachteilig betroffen.
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