Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Straß: Straß: Wenn Häuser in Hanglage zum Ärgernis werden

Straß
17.06.2021

Straß: Wenn Häuser in Hanglage zum Ärgernis werden

Das Baugebiet in Straß liegt an einem Hang. Im Bebauungsplan ist festgehalten, dass sich die Häuser dem natürlichen Verlauf des Geländes anpassen müssen. Doch das Burgheimer Bauamt musste zuletzt mehrfach festellen, dass diese Vorgabe umgangen wird.
Foto: Peter Maier

Plus Wer im neuen Baugebiet in Straß ein Haus baut, muss sich an das Gelände anpassen. Doch nicht alle Bauwerber können oder wollen das. Warum die Gemeinde Burgheim jetzt klare Kante zeigt.

Ein Haus zu bauen, ist ein Abenteuer. Eines in Hanglage zu bauen, eine zusätzliche Herausforderung. Dieser müssen sich unter anderem die Bauwerber in Straß stellen, die im neuen Baugebiet „Schlossbreite“ eines der 34 Grundstücke erworben haben. Doch nicht alle scheinen mit den Gegebenheiten umgehen zu können oder zu wollen. Ein Gebäude folgt dem Gelände – so lautet die Grundregel, die der Gemeinderat Burgheim im Bebauungsplan verankert hat. „Aber wir haben immer wieder Fälle, in denen mit dem Gelände nicht so umgegangen wird, wie wir es uns wünschen“, sagte Bürgermeister Michael Böhm in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Frage, die sich dem Gremium deshalb stellte: Wann drückt die Gemeinde ein Auge zu und wann ist die Grenze des guten Willens überschritten?

Straß: Im neuen Baugebiet „Schlossbreite“ muss man sich an das Gelände anpassen

Anlass für die Diskussion war ein Bau in Straß, bei dem das Gelände um 1,60 Meter abgetragen wurde, damit dort ein Fertighaus platziert werden kann. Das Problem: Die Konsequenzen hat der Nachbar zu tragen, der den Höhenunterschied auf seinem Grundstück ausgleichen müsste. „Wenn wir einer Planung zustimmen, bei der wir davon ausgehen können, dass es Probleme geben wird, dann begehen wir einen Fehler“, stellte Böhm fest. Zwar gebe es im Baugebiet bereits Stützmauern, die als Einfriedung bewertet werden können. In diesen Fällen seien jedoch die Nachbarn nicht nachteilig betroffen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.