Vogelgrippe: Auch Hühnerhalter rund um Neuburg müssen Maßnahmen ergreifen
Plus Die Vogelgrippe hat Bayern wieder erreicht. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlässt eine Allgemeinverfügung. Was bedeutet das für Halter und Verbraucher?
Die Geflügelpest, landläufig auch Vogelgrippe genannt, ist wieder in Bayern angekommen. Der Erreger konnte bei verendeten Wildvögeln in den Landkreisen Passau, Landsberg am Lech, Landkreis Haßberge und Starnberg nachgewiesen werden. Mit einem bestätigten Fall in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Bayreuth hat die Geflügelpest auf Hausgeflügel übergegriffen. Zum Schutz vor der sich ausbreitenden Tierseuche erlassen auch die Landratsämter der Region, darunter Neuburg-Schrobenhausen, eine Allgemeinverfügung für Halter bis einschließlich 1000 Stück Geflügel. Die Maßnahmen betreffen also auch Hobby-Halter. Größere Betriebe müssen bereits strengere Sicherheitsvorschriften beachten. Die Verfügung des Landratsamts enthält verschiedene Haltungs- und Hygieneregeln.
So muss zum Beispiel Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Gleiches gilt für Fahrzeuge und Maschinen. Für Wildvögel wie Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
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