Zwei Anträge auf Revision
Ingolstadt (haju) - Zwei von drei Urteilen der Schwurgerichtskammer am Ingolstädter Landgericht im Prozess um den Mord von Pfaffenhofen kommen auf den Prüfstand. Wie Landgerichtsvizepräsident Paul Weingartner gestern auf Anfrage mitteilte, haben der Ehemann der Mörderin und die Komplizin Revisionsantrag gestellt.
Der Mann wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt, weil das Gericht ihn als eigentlichen Drahtzieher der Bluttat in der Nacht zum 9. Februar sieht. Die Kammer verhängte gegen ihn - ebenso wie gegen die Ehefrau und eigentliche Mörderin - eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidiger hatten für den Mann einen Freispruch gefordert. Acht Jahre Haft wurden gegen die Komplizin ausgesprochen, die dabei war, als der 31-jährige Küchenmonteur zunächst mit einer wohl ohnehin tödlichen Mixtur aus Drogen außer Gefecht und danach mit drei Schüssen regelrecht hingerichtet wurde. Die Mordgehilfin hatte ebenfalls alles zugegeben, ihre Anwälte sind aber der Ansicht, dass die Strafe deutlich zu hoch ausgefallen ist. Die Revision wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Mit einer Entscheidung ist frühestens im Sommer zu rechnen. Die Mörderin hat ihr Urteil (Lebenslänglich) bereits angenommen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.