Landwirt aus Eichstätt vor Gericht: "Er hätte den Tierarzt längst rufen müssen"
Plus Ein Landwirt soll seine Kuh nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht haben und muss sich vor dem Ingolstädter Amtsgericht verantworten. Sein Verteidiger plädiert auf Freispruch.
Hätte er seiner Kuh viele Schmerzen ersparen können? Um diese Frage drehte sich eine Verhandlung am Ingolstädter Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein Landwirt aus dem Landkreis Eichstätt. Im Herbst 2022 musste eines seiner Tiere eingeschläfert werden, weil es mit einer starken Lähmung auf der Weide stand. Der Hinweis auf das kranke Tier war aus der Bevölkerung eingegangen. Ob es sich dabei um ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz handelt, musste Richter Peter Hufnagl entscheiden.
Laut Anklage habe der 42-Jährige nebenberufliche Landwirt versäumt, seine Kuh rechtzeitig zum Tierarzt zu bringen. Im Oktober 2022 war beim Veterinäramt in Eichstätt ein Hinweis aus der Bevölkerung eingegangen, nach dem sich auf der Weide des Mannes ein krankes Tier befinde. Schon am nächsten Tag hätte das Tier eingeschläfert werden müssen, weil es seit mindestens drei Wochen an einer Entzündung am Becken litt, dadurch lahmte und außerdem abgemagert war. Um der Kuh weitere Schmerzen zu ersparen, sei die Einschläferung nötig gewesen.
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