Vergewaltigungsprozess endet mit Freispruch für einen 32-Jährigen
Plus Hat ein Eichstätter seine Ex-Freundin vergewaltigt? Das Landgericht Ingolstadt fand keine Antwort – und sprach den Angeklagten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" frei.
Das Gericht musste nach drei Tagen Verhandlung eine Entscheidung treffen. Es musste darüber urteilen, was im März dieses Jahres in einer Wohnung in Eichstätt passiert ist. Ob es dort zu einer brutalen Vergewaltigung gekommen ist oder doch zu einvernehmlichem Sex zwischen einem Ex-Paar. Wie meist in solchen Fällen, gibt es keine Zeugen, niemanden, der die Tat beobachtet hat. Nur die Aussage des vermeintlichen Täters und die des mutmaßlichen Opfers. Und die gingen beim entscheidenden Geschehen deutlich auseinander.
"Wir, die wir oben sitzen, wissen letztendlich nicht, was passiert ist", sagte Michael Hauber, Vorsitzender der Kammer am Landgericht. Weil Berufsrichter und Schöffen die letzten Zweifel an der Aussage der Frau nicht ausräumen konnten, sprach das Gericht den 32-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Zudem steht ihm Haftentschädigung zu, da er monatelang in Untersuchungshaft saß. Hauber betonte aber auch: "Wir halten die Nebenklägerin nicht zwingend für eine Lügnerin." Der Freispruch stützt sich auf den Grundsatz "In dubio pro reo" – "Im Zweifel für den Angeklagten".
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