Viermal war im Schrobenhauser Verkehr zu viel Alkohol im Spiel
Mehrere Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr beschäftigen die Polizei in Schrobenhausen. Auch ein Radfahrer ist unter den Alkoholsündern.
Die Polizei in Schrobenhausen zog in der Nacht auf Sonntag vier Alkoholsünder aus dem Verkehr. Fall eins spielte sich in Waidhofen ab. Dort war ein Radfahrer gestürzt und hatte sich verletzt. Wie sich herausstellte, hatte der 44-Jährige 1,62 Promille Alkohol im Blut. Er wurde zur Behandlung seiner Verletzungen ins Klinikum Ingolstadt gebracht. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Trunkenheitsdeliktes im Straßenverkehr.
Fall zwei spielte in Sandizell. Dort wurde bei einer Verkehrskontrolle bei dem 36-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch festgestellt. Ein beweissicherer Atemalkoholtest bei der PI ergab einen Wert von 0,5 Promille. Den Fahrzeugführer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die erwartungsgemäß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro mit sich zieht. Kurz nach 1 Uhr wurde in Schrobenhausen bei einem Autofahrer Alkoholgeruch festgestellt. Bei dem 44-Jährigen wurde im Anschluss eine Blutentnahme im KKH Schrobenhausen durchgeführt. Der Mann muss sich nun wegen eines Trunkenheitsdeliktes im Straßenverkehr verantworten.
Trotz Blaulicht und Stoppanzeige am Polizeiauto hielt ein 19-Jähriger bei Berg im Gau nicht an
Gegen 4.30 Uhr wurde in Langenmosen bei einem 67-Jährigen 0,56 Promille festgestellt. Kurz darauf blieb ein 19-Jähriger zwischen Edelshausen und Alteneich trotz eingeschalteten Blaulichts und einer Stoppanzeige am Polizeifahrzeug nicht stehen, kam dann aber aufgrund seiner erhöhten Geschwindigkeit in einer Linkskurve von der Straße ab und prallte gegen eine dortige Leitplanke. Nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,2 Promille ergeben hatte, wurde bei dem Fahrzeugführer eine Blutentnahme im KKH Schrobenhausen durchgeführt. Der Führerschein des 19-Jährigen wurde beschlagnahmt, da aufgrund seiner Alkoholisierung mit einem gerichtlichen Entzug seiner Fahrerlaubnis zu rechnen ist. Aufgrund des Trunkenheitsdeliktes muss der Fahrzeugführer zudem mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. (AZ)
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