Das Bürgerbegehren gegen das geplante Paketzentrum in Weichering ist rechtlich nicht zulässig! Diese Nachricht dominierte die Gemeinderatssitzung in Weichering am Donnerstagabend. Mit diesem Ergebnis scheiterte nun endgültig der Widerstand gegen das Großbauprojekt der Deutschen Post.
Bürgerbegehren gegen Paketzentrum Weichering gescheitert
Schon bevor der Sitzungssaal für die Öffentlichkeit freigegeben wurde, verkündete Bürgermeister Thomas Mack, dass das Bürgerbegehren, bei dem sich 402 Menschen gegen das Paketzentrum ausgesprochen hatten, rechtlich nicht zulässig sei. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten unter anderem mit falschen Angaben getäuscht, hieß es von Anwalt Jürgen Greß, der mit der Prüfung beauftragt war. Da das Bürgerbegehren damit gescheitert ist, kann das Paketzentrum nun planmäßig realisiert werden.
Ein ausführlicher Bericht folgt.