Fehler im Weicheringer Bürgerbegehren waren "ohne Not"
Ein erneuter Bürgerentscheid über das Paketzentrum in Weichering wäre noch möglich gewesen, wenn sich die Initiatoren hätten beraten lassen. Doch der Ärger bei den Kritikern richtet sich gegen andere.
Kann das Paketzentrum in Weichering in letzter Minute doch noch verhindert werden? Bis Donnerstagabend vergangene Woche hatten Kritiker des Vorhabens noch Hoffnung, dass sich dieser Wunsch mithilfe eines erneuten Bürgerentscheids erfüllen könnte. Doch dann überbrachte Bürgermeister Thomas Mack die schlechte Nachricht: Das dazu notwendige Bürgerbegehren hat gravierende Mängel und ist deshalb nicht zulässig. Seitdem sind er und der Gemeinderat die Buhmänner. "Die Stimmung ist nicht gut", weiß Mack aus Chatverläufen, die ihm zugespielt wurden.
Der Vorwurf: Die Gemeinde wolle unter allen Umständen einen Bürgerentscheid verhindern, weil sie das Paketzentrum durchdrücken will. 400 Männer und Frauen aus Weichering hatten das Bürgerbegehren unterschrieben und damit signalisiert, dass die Entscheidung über den Bau des Logistikzentrums erneut in die Hände der Bürger gelegt werden muss. So wäre es auch gekommen - wenn die Initiatoren nicht massive Fehler gemacht hätten, die nach Ansicht von Karen Johannsen "ohne Not" gemacht worden seien. Sie leitet die Abteilung Kommunalrecht am Landratsamt und erklärt, warum der Weicheringer Gemeinderat das Bürgerbegehren ablehnen musste.
Diese Mängel weist das Bürgerbegehren in Weichering auf
Der gravierendste Fehler betrifft das Argument, dass das Paketzentrum im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden soll. Diese Aussage ist falsch und verstößt damit gegen das Irreführungs- und Täuschungsverbot. Ein weiterer Fehler liegt in der Überschrift, wonach sich das Bürgerbegehren "gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für das DHL Paketzentrum" richtet. Problem: Ein Bürgerbegehren kann sich nur gegen Entscheidungen richten, die die Gemeinde treffen kann. Baugenehmigungen erteilt jedoch das Landratsamt. Auch die Zahl der Initiatoren ist unzulässig. Maximal drei Namen dürfen aufgelistet werden, weitere Personen können genannt, müssen aber als jeweilige Stellvertreter deklariert sein. All diese Fehler hätten nach Meinung von Karen Johannsen vermieden werden können, wenn sie sich hätten beraten lassen.
Hätte der Gemeinderat, allen Fehlern zum Trotz, das Bürgerbegehren genehmigen können? Nein, sagt Karen Johannsen. "Ein rechtswidriges Bürgerbegehren muss zurückgewiesen werden." Dessen waren sich auch die Gemeinderäte Hans-Jürgen Steinherr und Stefan Appel bewusst, weshalb sie sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben. Die beiden bekennenden Gegner, die das aktuelle Bürgerbegehren unterstützt haben, verließen kurzfristig bewusst den Sitzungssaal, um sich aus der Zwickmühle zu manövrieren.
Ein Ratsbegehren gegen das Paketzentrum kommt nicht infrage
Rein theoretisch hätten die Initiatoren im Nachgang das Bürgerbegehren neu aufsetzen können - allerdings fehlte ihnen dazu die Zeit. Denn noch in derselben Sitzung beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan - und setzte damit den finalen Schlusspunkt. Was die Gemeinde stattdessen hätte machen können, wäre ein Ratsbegehren gewesen. Ein solches stand alternativ zur Debatte, falls das Bürgerbegehren zulässig gewesen wäre. Als Ersatz für ein abgelehntes Bürgerbegehren kommt es für Thomas Mack aber nicht infrage. "Was wäre das für ein Signal gewesen?", sagt er in Richtung DHL und derer, die das Vorhaben befürworten.
Für den Bürgermeister kam der Bürgerwille ohnehin bereits mit dem ersten Bürgerentscheid zum Ausdruck - und seitdem habe sich an den wesentlichen Eckpunkten nichts geändert, sagt er. Er ist davon überzeugt, dass eine erneute Bürgerabstimmung wieder pro Paketzentrum ausgefallen wäre. Unabhängig davon ärgert er sich aber, dass nun der Gemeinde der schwarze Peter zugeschoben wird. "Das Bürgerbegehren wurde schlampig abgearbeitet und zu spät eingereicht - und jetzt haben wir den Ärger."
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