Vertrag beschlossen: Weichering geht den nächsten Schritt zum Paketzentrum
Der Gemeinderat Weichering hat den Durchführungsvertrag zum Paketzentrum beschlossen. Was darin alles für das Großprojekt geregelt wird.
Der Gemeinderat Weichering hat in seiner Sitzung am Montag den Durchführungsvertrag zum Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Paketzentrum beschlossen. Dieser Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Investor bildet die „Klammer“ zwischen dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und ist notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit eines solchen Bebauungsplans, schreibt die Gemeinde in der Pressemitteilung. Es handelt sich demnach um einen speziellen städtebaulichen Vertrag, in dem sich der Bauherr zur Realisierung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.
Außerdem verpflichtet er sich im Durchführungsvertrag insbesondere zur Umsetzung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Im Vertrag werden weitere Anforderungen an das Vorhaben gestellt, welche auch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sein werden, heißt es. Hierzu gehören unter anderem Lärmschutzmaßnahmen, Dachbegrünung und Vertikalbegrünung, die Umsetzung des Beleuchtungskonzepts und Vereinbarungen zur Baustellenabwicklung. In diesem Rahmen verpflichtet sich der Bauherr etwa, zum Schutz vor Schallimmissionen während der Bauphase mit den Arbeiten auf dem Gelände des Paketzentrums erst nach Errichtung der Lärmschutzwand im Osten des Geländes zu beginnen. Weitere Bestandteile des Vertrages bilden außerdem ausführliche und mit der Unteren Naturschutzbehörde detailliert abgestimmte natur- und artenschutzfachliche Maßnahmen.
Paketzentrum Weichering: Kreisstraße ND 18 wird verlegt
Für die Erschließung des Paketzentrums wird die bestehende Kreisstraße ND18 verlegt und werden die Aus- und Einfädelspuren auf die B16 ertüchtigt. Auch zu diesen Maßnahmen trifft der Durchführungsvertrag detaillierte Regelung und eine Pflicht zum Tragen der Kosten. Insbesondere werden die Kosten für den Unterhalt des offenporigen Asphalts auf der Kreisstraße ND18 auf den Investor übertragen. Die Erschließungsmaßnahmen wurden mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt und dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen als jeweilige Straßenbaulastträger der B16 und der ND18 in einer Vereinbarung abgestimmt, die zur Anlage zum Vertrag gemacht wurde, so die Gemeinde.
Da die gemeindliche Kläranlage mit zusätzlichen Wässern aus dem Paketzentrum nicht belastet werden soll, wird im Durchführungsvertrag geregelt, dass der Bauherr eine eigene Kläranlage zu errichten hat. Der Vertrag regelt auch die An- und Abfahrtswege zum Paketzentrum. Lastwagen aus dem Paketzentrum dürfen nicht durch den Weicheringer Ort oder benachbarte Nebenstraßen fahren. Sollten Lastwagen aus oder zum Paketzentrum nicht die festgelegten Routen fahren, die im Zu- und Abfahrtskonzept dargestellt werden, wird dies durch Vertragsstrafen sanktioniert, heißt es in der Mitteilung. Weil im Durchführungsvertrag auch Flächenabtretungen für die Erschließungsmaßnahmen geregelt werden, muss der Vertrag notariell beurkundet werden. (AZ)
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