Lebendfallen in "Mertinger Höll" beschädigt: Mann vor Gericht
Plus Ein Naturfotograf ist mit den Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern in der "Mertinger Höll" nicht einverstanden. Ein Vorfall bringt ihm Ärger ein.
Ein Fall von Sachbeschädigung im Naturschutzgebiet "Mertinger Höll" hat das Amtsgericht Nördlingen beschäftigt. Zum Schutz der Wiesenbrüter müssen auf den Flächen die Bestände an Raubtieren (vor allem Greifvögel und Füchse), die beispielsweise dem Großen Brachvogel gefährlich werden können, in Grenzen gehalten werden. „Prädationsmanagement“ gehört als Element des Artenschutzes zum Wiesenbrüterprogramm der Regierung von Schwaben. Durch Einsatz von Lebendfallen werden Raubtiere zum Schutz bedrohter Tierarten auf „humane“ Weise (Tierschutz) aus der freien Natur „entnommen“. Daran stört sich offenbar ein Mann, der sich nun vor Gericht verantworten musste.
Die in einer sogenannten Lebendfalle gefangenen Tiere werden, wenn sie Glück haben, an einen anderen Standort „versetzt“. Wenn sie weniger Glück haben, aber jemanden finden, der die „Maßnahme“ finanziert (zum Beispiel Tierschutzverein), werden sie „nur“ kastriert und anschließend auf freien Fuß gesetzt. Wenn sie zum jagdbaren Wild gehören (zum Beispiel Füchse), werden sie getötet.
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