Amtsgericht Nördlingen: Mann geht gegen Corona-Bußgeld vor
Plus Im Frühjahr wird während des Lockdowns Geburtstag gefeiert. Dann klingelt die Polizei.
Wenn jemand Geburtstag feiert und es an der Tür klingelt, dann werden üblicherweise freudig die Türen geöffnet. Als es aber im Frühjahr an einer Tür in einer Nordrieser Gemeinde schellte, wurden die Gäste schleunigst aus der Hintertür befördert – so jedenfalls sagte es ein Polizist vor dem Nördlinger Amtsgericht aus. Denn es waren die Beamten, die klingelten und während des Lockdowns waren Geburtstagsfeiern mit vielen Leuten nicht erlaubt. Nun wurde die erste Ordnungswidrigkeit aufgrund der Coronamaßnahmen am Amtsgericht verhandelt, bislang wurden Einsprüche gegen die Bußgelder stets zurückgezogen, sodass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kam. Nicht so in diesem Fall.
Der Geburtstagsgast, der das Bußgeld nicht akzeptieren will, war von seinem Erscheinen vor Gericht befreit worden, ihn vertritt aber Anwalt Mark-Alexander Grimme. Der teilt zu Beginn der Verhandlung mit, dass sein Mandant keine Angaben machen wolle. Grimme sagt jedoch, er und sein Mandant seien keine Corona-Leugner, aber sie sähen in den Maßnahmen einen Grundrechtseingriff. Und dieser, so Grimme, solle per Gesetz vom Parlament erlassen werden, nicht aufgrund einer Verordnung. Möglicherweise hätten ja auch berufliche Gründe vorgelegen, so der Anwalt, beispielsweise um Kunden anzuwerben. Das müsse man klären, denn berufliche Tätigkeiten seien ausgenommen. Doch um den Mann, den Grimme vertrat, geht es in der Verhandlung letztlich gar nicht mehr, sondern zunächst darum, wie diese Geburtstagsfeier ablief.
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