Fahrten zur Schule können gefördert werden
Nördlingen/Donauwörth (pm) - Das Landratsamt Donau-Ries weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen in bestimmten Fällen Anspruch auf Erstattung der im Schuljahr 2008/09 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Im Bürgerbüro
Das Antragsformular liegt bei den Schulen (Sekretariat), im Bürgerbüro des Landratsamtes in Nördlingen (Hafenmarkt 2), an der Information des Landratsamtes in Donauwörth (Pflegstraße 2) und als Download auf der Internetseite des Landkreises (www.donau-ries.de - Landratsamt - Aufgabenbereiche - Schülerbeförderung) bereit. Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Donau-Ries jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 395 Euro übersteigen.
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