
Einbruch Stift: Dachdecker verurteilt

Augsburger Amtsgericht schickt 57-jährigen Niederländer für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte wies bis zuletzt die Schuld von sich und kritisierte die Ermittlungen
Nach vier Verhandlungstagen stand für das Gericht fest: Ein 57-jähriger Dachdecker aus den Niederlanden ist in die Krankenhäuser von Nördlingen, Neuwied (Rheinland-Pfalz) und Gießen (Hessen) eingebrochen, um dort Diebstähle zu begehen. Das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verurteilte den Angeklagten wegen dreier Fälle des schweren Diebstahls und der Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Bis zuletzt hatte der Angeklagte versucht, die Schuld von sich zu weisen. In einem elfseitigen Brief, den Richterin Susanne Scheiwiller verlas, setzte er sich am vierten Verhandlungstag vor allem mit der Ermittlungsarbeit eines Polizeibeamten aus Nördlingen auseinander. Der Polizist (58) hatte am ersten Verhandlungstag als Zeuge ausgesagt. Ihm warf der Angeklagte vor, nicht korrekt ermittelt zu haben. Von Anfang an hätte der Polizist nur Spuren überprüft, die nur ihn, den Angeklagten, belasten würden. Anderen Hinweisen sei nicht nachgegangen worden oder diese seien beiseite gewischt worden. „Kafkaeske Ermittlungen“, so das Fazit des Dachdeckers.
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