Fotovoltaik: Reimlingen will keinen Präzedenzfall schaffen
Plus Reimlingen will keine Bauvorhaben „fremder“ Firmen genehmigen
Seit 2017 können nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen Fotovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden. Diese landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete werden von der EU definiert – für den Bau einer solchen Anlage gibt es eine Förderung, wenn sie eine Nennleistung über 750 kWp bis maximal 20 MWp erreicht. Unter den benachteiligten Gebieten versteht man beispielsweise Berggebiete oder Bereiche, in denen die Landbewirtschaftung aufgrund von Standort- oder Produktionsbedingungen gefährdet ist.
Fläche liegt nördlich der B 25
In Reimlingen wurden in der vergangenen Gemeinderatssitzung zwei Bebauungspläne für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in privaten Bauvorhaben mit zwei Gegenstimmen genehmigt. Dabei handelt es sich jeweils um Ackerland der Gemarkung Reimlingen nördlich der B25 hinter dem Bahndamm am Steppachgraben und Grosselfinger Bach. „Das Ortsbild wird dadurch nicht beeinflusst, da der Bahndamm die Anlagen größtenteils verdecken wird“, so Bürgermeister Jürgen Leberle.
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