Übergroße Fahrzeuge nur mit Genehmigung
Nördlingen/Donauwörth (pm) - Bei landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und Zugmaschinen mit auswechselbaren Anbaugeräten erlauben die gesetzlichen Bestimmungen eine Breite von höchstens drei Metern. Auf den Straßen des Landkreises allerdings gehören Mähdrescher, Häcksler und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit größeren Breiten, teilweise bis zu 3,60 Metern, mittlerweile schon zum alltäglichen Erscheinungsbild. Solche Fahrzeuge sind dann entweder mit übergroßen Breit- oder Zwillingsreifen ausgestattet oder auch mit überdimensionalen Anbaugeräten bestückt, die mitunter auch das Sichtfeld des Fahrzeugführers beeinträchtigen können.
Vermehrt Unfälle registriert
Trotz rot-weiß schraffierter Warntafeln, gelber Rundumleuchten und weiterer Sicherheitseinrichtungen wurden in letzter Zeit vermehrt Unfälle registriert, bei denen solche Maschinen beteiligt waren. Das Landratsamt Donau-Ries weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Gefährte nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn deren Halter die entsprechenden behördlichen Genehmigungen eingeholt haben.
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