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19.08.2009

Versicherungsschutz im Ausland

Nördlingen (pm) - "Im Notfall bekommen die in Deutschland gesetzlich Versicherten während eines Urlaubs in europäischen Ländern alle medizinisch notwendigen Leistungen. Dafür gibt es seit einigen Jahren die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die deutsche Patienten beim Arzt oder im Krankenhaus vorzeigen können. Sie gilt in den EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, in der Schweiz und Mazedonien sowie nun auch ab sofort in Kroatien", sagt Werner Heinrich, Leiter der AOK-Geschäftsstelle in Nördlingen.

Gesetzlich Versicherte erhielten damit grundsätzlich die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen wie einheimische Versicherte des jeweiligen Landes. Leider sei es in der Praxis möglich, dass Ärzte in verschiedenen europäischen Ländern Urlauber aus Deutschland generell nur privat behandeln. "Da die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland nicht übernehmen dürfen, ist es sinnvoll, sich vor der Urlaubsreise von seiner Krankenkasse individuell beraten zu lassen", rät die AOK. Zum Beispiel sei eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. "Wir bieten individuelle Pakete unseres Partners, der Versicherungskammer Bayern, an", so Heinrich. Für ganz Eilige gibt es im Münchner und Nürnberger Flughafen das ganze Jahr über die Möglichkeit, den "AOK-last-minute-service" zu nutzen. Hier kann auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

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