Versuchter Totschlag: Vier Jahre Haft
Claudio E. hat nach Überzeugung des Gerichts aus Eifersucht gehandelt und die Tötung des Opfers in Kauf genommen. Weshalb er die Strafe nicht ganz im Gefängnis absitzen muss.
Er wirkte hilflos. Claudio E.* spielte mit seinen Händen, strich sich mit den Fingern durch das Gesicht und seine Augen wanderten immer wieder zu seiner Anwältin. Dann richtete er seinen Blick nach unten auf den Boden vor der Anklagebank, schloss die Hände zusammen und wartete auf sein Urteil am Landgericht in Augsburg im Prozess wegen versuchten Totschlags (wir berichteten).
Im Mai des vergangenen Jahres trank der 27-Jährige zusammen mit seinem Kumpel, dem späteren Opfer, eine Flasche Wodka vor einem Supermarkt in Nördlingen. Anschließend besuchten die beiden eine Bar und amüsierten sich. Eine damals 18-Jährige, auf die Claudio E. schon seit Längerem ein Auge geworfen hatte, feierte an diesem Abend in demselben Lokal. Näherungsversuche des Angeklagten wies sie allerdings zurück und tanzte stattdessen mit seinem Kumpel. Als sich die beiden vor den Augen von Claudio E. küssten, entfachte sich ein Streit zwischen den Männern. Die beiden beschimpften sich und rangelten miteinander. Dann ging Claudio E. nach einem Schubser zu Boden und der Teil des Abends begann, weshalb er vor Gericht landete. Er zog ein Taschenmesser und versuchte, es seinem Kumpel in den Hals zu rammen. Ein Barkeeper verhinderte Schlimmeres. Der Kumpel des Angeklagten kam letztlich mit zwei leichten Schnittverletzungen davon.
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