Ermittlungen gegen Georg Schmid: Staatsanwaltschaft wartet auf ein Gutachten
Ob es tatsächlich zu einer Anklage von Georg Schmid kommt, ist noch nicht heraus. Die Rentenversicherung muss klären, ob Schmids Frau scheinselbstständig war.
Die Entscheidung, ob der frühere CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag Georg Schmid mit einer Anklage rechnen muss, fällt wohl erst dann, wenn ein von der Augsburger Staatsanwaltschaft angefordertes Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorliegt.
Das hat unsere Redaktion erfahren. Deren Experten sollen sich dazu äußern, ob im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Schmids Ehefrau durch ihn selbst Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.