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Nördlingen
14.01.2015

Zwölf Stämme: Sektenmitglieder verweigern Gutachten

Der Sitz der „Zwölf Stämme“ im ehemaligen Gutshof Klosterzimmern: Hier wurden 24 Kinder von den Behörden in Obhut genommen.
Foto: Ronald Hummel (Archivbild)

Die Sekte "Zwölf Stämme" weigert sich, an Gutachten teilzunehmen. Diese sollen eigentlich beurteilen, ob Kinder bei den Eltern bleiben dürfen. Wie geht es jetzt weiter?

Gutachter haben vor Gericht sehr viel Einfluss. Sie fällen keine Entscheidung, doch häufig folgt der Richter ihrer Einschätzung. In manchen Verfahren beurteilen die Sachverständigen, ob ein Zeuge als glaubwürdig eingeschätzt werden kann oder nicht, in anderen, ob ein Angeklagter verhandlungsfähig ist oder nicht. Manchmal prüfen sie auch, ob Kinder in ihren Familien bleiben sollten. Oder ob sie in Pflegefamilien oder Heimen besser aufgehoben sind.

Das Familiengericht am Amtsgericht in Nördlingen verhandelt seit Monaten einen Fall, in dem es sich genau um diese Frage dreht: Es geht um die minderjährigen Kinder der Sekte Zwölf Stämme und um die Frage des Sorgerechts. Das Gericht möchte Sachverständige beurteilen lassen, was für das Wohl der Kinder erforderlich ist: sie von den Eltern zu trennen oder sie in den Familien zu lassen.

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