Gemeinderat erklärt Kindergarten-Bürgerbegehren für unzulässig
Plus Die Fragestellung für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Kindergärten sei zu unkonkret, meint der Gemeinderat. Ein Gutachten bringt nun einen neuen Sachstand.
Der Gemeinderat Munningen hat das Bürgerbegehren zum Erhalt der Kindergärten in den drei Ortsteilen für unzulässig erklärt. Zur Begründung wird in der entsprechenden Beschlussvorlage angeführt, dass die Fragestellung wenig konkret und zu unbestimmt sei sowie gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot verstoße. Zudem würde eine Umsetzung den Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verletzen.
Das Votum fiel mit neun zu vier Stimmen eindeutig aus. Dagegen stimmten die vier Räte aus Laub. Die Bürgerinitiative hat jetzt vier Wochen Zeit, um gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
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