Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. RKI-Bericht: Virusvariante aus Indien unter besonderer Beobachtung

RKI-Bericht
20.05.2021

Virusvariante aus Indien unter besonderer Beobachtung

Abstrich für einen Corona-Test (Symbol).
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Die deutlich ansteckendere Corona-Variante, die in Großbritannien entdeckt wurde, breitete sich massiv in Deutschland aus. Droht sich das mit der in Indien entdeckten Mutante zu wiederholen?

Der Anteil der als besorgniserregend eingestuften Corona-Variante aus Indien an untersuchten Proben in Deutschland ist weiter relativ gering.

Das Robert Koch-Institut (RKI) beziffert ihn in einem Bericht für die Woche vom 3. bis 9. Mai auf zwei Prozent. In der Woche zuvor lag er bei 1,5 Prozent. Unterdessen legte der Anteil der Südafrika-Variante B.1.351 laut Bericht nach längerer unauffälliger Entwicklung von einem auf drei Prozent zu. Die Dominanz der in Großbritannien entdeckten Variante B.1.1.7 schwächte sich etwas ab - von mehr als 90 auf nun 87 Prozent.

Der Anteil der indischen Variante sei geringer als in Großbritannien, wo sie aktuell in etwa sechs Prozent der untersuchten Proben gefunden werde, schreibt das RKI. Befürchtet wird, dass sie ansteckender sein könnte als bisherige Varianten. Auch könnte sie die Wirksamkeit der Impfung schwächen. Was man beobachte, sei "eine leichte Einschränkung, aber kein vollständiges Versagen der Impfungen", sagte die Virologin Sandra Ciesek kürzlich im NDR. Experten betonten in den vergangenen Wochen, es gebe anhand der bisherigen Datenlage noch eine Reihe von Unsicherheiten.

Die Mutante aus Indien hat mehrere Untervarianten: In Großbritannien ist B.1.617.2 als besorgniserregend im Fokus. Bis Mittwoch waren 2967 bestätigte Fälle im Land bekannt. Das waren gut 1600 mehr als noch eine Woche zuvor. In Deutschland, wo nur ein Bruchteil der positiven Proben auf Varianten untersucht wird, wurde die Untervariante in einer Zufalls-Stichprobe in der Woche vom 3. bis 9. Mai 37 mal gefunden. Das geht aus dem RKI-Bericht hervor. Seit Mitte April sieht das RKI hier jedoch einen stark steigenden Anteil. Diese Untervariante erfordere "besondere Aufmerksamkeit", hieß es.

In Großbritannien sind vor allem mehrere Städte in Mittelengland betroffen, aber auch der Westlondoner Bezirk Hounslow sowie die schottische Großstadt Glasgow. Allerdings gibt es hier zumindest auch Anzeichen dafür, dass die Impfungen gegen die Variante wirken dürften: So war bislang die Mehrheit der an der Virusvariante schwer erkrankten Menschen noch nicht geimpft.

Das wissenschaftliche Beratergremium Sage schrieb in einem aktuellen Bericht, es sei "realistisch", dass die Variante bis zu 50 Prozent ansteckender sein könnte als die bereits als sehr ansteckend geltende Variante B.1.1.7. Britische Modellierer befürchten daher schlimmstenfalls eine weitere Infektionswelle ähnlich der Welle im Winter mit Zehntausenden Toten.

Gabriel Scally, ein Experte für öffentliche Gesundheit, sagte dem Sender "Sky News", man müsse nun alles daran setzen, Neuinfektionen zu reduzieren. So sollten junge Menschen möglichst schnell geimpft werden und Bürger in Quarantäne stärker unterstützt werden. "Außerdem müssen wir den Import stoppen und das heißt, dass wir bessere Grenzkontrollen brauchen", so Scally. Etliche der in Großbritannien bisher aufgetretenen Fälle der Variante werden auf Einreisende aus Indien zurückgeführt. Das Land steht erst seit Ende April auf der "roten Liste", bei der in England eine Quarantäne im Hotel vorgeschrieben ist.

Die Bundesregierung stuft Großbritannien trotz niedriger Infektionszahlen seit Sonntag wieder als Corona-Risikogebiet ein. Grund sei das "zumindest eingeschränkte Vorkommen" der zuerst in Indien festgestellten Virusvariante, hieß es. Nach Daten der WHO ist B.1.617 mittlerweile in mehr als 40 Ländern nachgewiesen worden.

Das RKI blickt in seinem wöchentlichen Bericht vor allem auf vier als besorgniserregend geltende Varianten. Dazu zählt neben denen aus Indien, Südafrika und Großbritannien auch die Mutante P.1, die in Brasilien zirkuliert (Anteil: 0,3 Prozent). Laut Bericht sind daneben noch mehrere weitere Varianten zu finden, die bisher als sogenannte "Variants of Interest" unter Beobachtung stehen. Das Augenmerk von Fachleuten liegt auf Mutationen, die mit einer erhöhten Übertragbarkeit und/oder einer veränderten Immunantwort in Verbindung stehen.

© dpa-infocom, dpa:210520-99-669046/4 (dpa)

Aktueller Bericht des wissenschaftlichen Beratergremiums Sage

Wochenupdate der WHO

RKI-Übersicht zu besorgniserregenden Varianten

10. Virusvariantenbericht (PDF)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.