Augsburger beschimpft den Islam und landet vor Gericht
Ein 64-jähriger Augsburger hat in verächtlicher Weise den Islam kritisiert. Beim Prozess gegen ihn ging es um einen Straftatbestand, der selten eine Rolle spielt.
Es ist ein Straftatbestand, der nicht oft in den Gerichtssälen zur Debatte steht, der aber von großer Bedeutung für die Meinungs- und Kunstfreiheit ist: Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches sieht Sanktionen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren für denjenigen vor, der "Bekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen" beschimpft und damit den öffentlichen Frieden stört. Ein 64-jähriger Augsburger ist jetzt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 810 Euro (30 Tagessätze zu je 27 Euro) verurteilt worden, weil er den Islam in einer verächtlichen Weise kritisiert hatte.
Er hatte auf einer Webseite das Foto einer Moschee mit den Worten "Der Islam ist eine Seuche für die Menschheit" kommentiert. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatbestand als erfüllt an und beantragte einen Strafbefehl, den Amtsrichter Fabian Espenschied dann auch erließ. Der 64-Jährige akzeptierte den Vorwurf, legte aber Einspruch ein, um aufgrund seiner Einkommensverhältnisse einen geringeren Tagessatz zu erreichen, was ihm auch in einer Verhandlung zugestanden wurde.
Augsburger soll islamische Religion beschimpft haben: Tatbestand gilt als umstritten
Der Paragraf 166, früher mit "Gotteslästerung" und "Blasphemie" in Verbindung gebracht, ist schon im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches von 1871 enthalten. Textlich wurde der Paragraf immer wieder geändert, weil er anfangs nur für die christlichen Kirchen gedacht war. Auch die immer weiter fortschreitenden technischen Möglichkeiten zur Meinungsäußerung wie dem Internet veränderten den Wortlaut, so zuletzt im Jahre 2021.
Unter Juristen und in der Politik ist der Tatbestand quer durch die Parteien heftig umstritten. Immer wieder ist gefordert worden, den Paragrafen abzuschaffen oder auch zu verschärfen. So beispielsweise nach dem islamistischen Terroranschlag 2015 auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo, die zuvor eine Mohammed-Karikatur veröffentlicht hatte.
Auch Kunstprojekte, Sketche bei Karnevalssitzungen oder satirische Beiträge in Fernsehsendungen wie in der "Heute-Show" waren immer wieder Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die aber oft eingestellt wurden. Der Grund: Sie wurden nicht als "beschimpfend", sondern als "kirchenkritisch" und damit straffrei bewertet.
Die Diskussion ist geschlossen.
Das würde ich eher als Meinungsäußerung sehen. Dafür eine Strafe auszusprechen ist schon ein starkes Stück. Da hatte der Angeklagte ja Glück, dass nicht nach der Scharia bestraft wurde.