Axtmörder wird in die Psychiatrie eingewiesen
Ein 64-Jähriger hat seine Nachbarin mit einer Axt, einem Seil und einem Messer ermordet. Nun muss der Mann in eine Psychiatrie, entschied das Gericht.
Aus dem Hinterhalt hat er seine Nachbarin angegriffen und sie mit Axt, Seil und Messer ermordet - nun wird der 64-Jährige in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht München II verurteilte den Mann am Freitag. Er habe eine krankhaft seelische Störung. Seine Schuldfähigkeit sei "erheblich eingeschränkt", sagte der Richter. Deshalb sei er nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Angeklagte werde zunächst für unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht. Sollte die Behandlung dort frühzeitig beendet werden, müsse er den Rest seiner Haftstrafe von 13 Jahren im Gefängnis absitzen. Eine Bewährung schloss das Gericht ebenso wie eine ambulante psychische Behandlung aus.
"Wut auf die Welt": Axtmörder suchte Opfer wahllos aus
Die Verteidigerin des Mannes kündigte an, keine Revision einzulegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zuvor hatte der Mann in der Verhandlung gesagt: "Jetzt in die Freiheit zu kommen, das wäre mir nicht geheuer".
Der Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt am Montag gestanden. In der Verhandlung hatte er angegeben, am Tag der Tat "Wut auf die Welt" verspürt zu haben. Daraufhin habe er sich entschlossen, die nächste Person umzubringen, die ihm begegnet.
Er griff seine 77-jährige Nachbarin von hinten mit der Axt an. Als die Schläge auf deren Kopf diese nicht töteten, versuchte er zunächst, sie mit einem Seil zu erdrosseln. Anschließend stach er mit einem Messer auf sie ein. Kurz nach dem Mord der Nachbarin in deren Wohnung rief der Mann die Polizei und ließ sich festnehmen.
Axtmörder leidet seit Schlaganfall unter Tötungsfantasien
Seit einem Schlaganfall vor etwa sechs Jahren leidet der Mann nach eigener Aussage an wiederkehrenden Tötungsfantasien. 2014 hatte er in einer Bankfiliale ein Messer gezogen, um "Terrorist zu spielen". Daraufhin wurde er zeitweise in eine Psychiatrie eingewiesen. Da diese Behandlung nicht dauerhaft erfolgreich gewesen sei, fordert der Richter nun eine langjährige psychische Behandlung des Mannes. (dpa/lby)
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