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Urteil in Bayern
06.04.2021

Dreieinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall

Der Angeklagte verbirgt im Sitzungssaal des Landgerichts Ingolstadt sein Gesicht hinter einem Aktenordner. Davor stehen seine Verteidiger.
Foto: Ulf Vogler/dpa/Archiv

Ein 22-Jähriger hatte keine Chance, als er auf der A9 gerammt wurde - mit 232 Stundenkilometern. Gegen den Drängler fiel jetzt in Ingolstadt das Urteil: schuldig wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Wegen eines tödlichen Raserunfalls bei mehr als 230 Stundenkilometern auf der Autobahn ist ein 24-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Der Mann hatte mit seinem Sportwagen auf der Überholspur der A9 einen anderen Autofahrer von hinten gerammt und getötet. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit. Das Landgericht Ingolstadt sprach den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig.

Ursprünglich war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Deswegen wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.

Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 Stundenkilometern getunt und hätte mit solch einem Rennwagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. An der Unfallstelle hätte er bei dem Unfall im Oktober 2019 maximal Tempo 100 fahren dürfen, er war tatsächlich mit 232 Stundenkilometern unterwegs.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann wegen des 2017 geschaffenen Paragrafen gegen illegale Autorennen.

© dpa-infocom, dpa:210406-99-95121/4 (dpa)

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