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  3. Hannover: Maschseemörder kann mit der Tatwaffe nicht überführt werden

Hannover
30.09.2013

Maschseemörder kann mit der Tatwaffe nicht überführt werden

Knapp ein Jahr nach dem Fund einer zerstückelten Frauenleiche im Maschsee in Hannover hat die Polizei die Tatwaffe gefunden.
Foto: Emily Wabitsch, dpa

Die Polizei hat die Tatwaffe im Maschseemord gefunden. Eine Prostituierte war damit zerstückelt und in den See geworfen worden. An der Waffe wurden aber keine DNA-Spuren entdeckt.

Knapp ein Jahr nach dem Fund einer zerstückelten Frauenleiche im Maschsee in Hannover hat die Polizei die Tatwaffe gefunden. Die Machete sei unter einem Gebüsch in der Südstadt in Hannover entdeckt worden, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Fortsetzung des Prozesses gegen den mutmaßlichen Täter.

An der Machete konnten aber keine DNA-Spuren des 25-jährigen Angeklagten entdeckt werden, der sich wegen Mordes an der Prostituierten derzeit vor dem Landgericht Hannover verantworten muss. Das geht aus einer am Montag im Prozess vorgestellten Untersuchung des LKA hervor.

DNA-Untersuchung an Machete

Der 25-Jährige soll vor knapp einem Jahr eine Prostituierte in seiner Wohnung erstochen und dann die zerstückelte Leiche in den Maschsee geworfen haben. Hinweise der Freundin des Angeklagten führten zum Fund der Waffe.

Ein Spurenermittler der Mordkommission erklärte am Montag als Zeuge vor Gericht, dass die Fahnder zunächst auch die Freundin als mögliche Täterin im Visier hatten. Ein von der Polizei angeregter Haftbefehl gegen die 37-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht erlassen.

Freundin musste bei Beseitigung der Leiche helfen

Die Freundin wurde nach eigener Aussage vor Gericht von dem Angeklagten dazu gezwungen, bei der Beseitigung der Toten zu helfen. Zur Tatzeit habe sie von dem Mann getrennt gelebt und sich nicht mehr in Hannover befunden. Durch die Befragung eines weiteren Zeugen versuchte das Gericht am Montag, diese Darstellung zu überprüfen.

Ein Psychiater sollte am Nachmittag ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten vortragen. Die Plädoyers in dem Prozess sollte es frühestens an diesem Dienstag und ein Urteil am Mittwoch geben, wenn es nicht wegen der möglichen Vernehmung weiterer Zeugen zu neuen Verzögerungen kommt. (dpa/AZ)

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