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  3. Hintergrund: Nach Drohungen gegen Rathäuser - Diese Strafe droht den Tätern

Hintergrund
26.03.2019

Nach Drohungen gegen Rathäuser - Diese Strafe droht den Tätern

Nach den Bombendrohungen gegen mehrere deutsche Rathäuser laufen jetzt die Ermittlungen.
Foto: Silvio Wyszengrad

Nach den Bombendrohungen gegen mehrere Rathäuser - darunter in Augsburg - laufen jetzt die Ermittlungen. Den Tätern drohen empfindliche Strafen.

Bombendrohungen haben am Dienstag zu Großeinsätzen der Polizei in mehreren deutschen Städten geführt. In Augsburg, Kaiserslautern, Chemnitz, Göttingen, Neunkirchen, Rendsburg und Heilbronn waren in der Nacht per Mail entsprechende Drohungen gegen Rathäuser eingegangen. Die betroffenen Gebäude wurden daraufhin am Morgen geräumt und gesperrt. Einsatzkräfte und Sprengstoffhunde durchsuchten die Häuser, fanden jedoch nichts (Lesen Sie hier mehr zum Großeinsatz in Augsburg).

Die Hintergründe der Drohungen waren am Vormittag noch unklar, auch zum Inhalt der Mails machten die Ermittler keine Angaben. Man gehe aber davon aus, dass die Taten in einem Zusammenhang stehen, hieß es.

Unbekannte verschicken schon länger Drohschreiben

Schon seit einiger Zeit senden Unbekannte Drohschreiben an verschiedenste Institutionen in Deutschland, darunter auch Finanzämter, Rathäuser, Anwaltskanzleien oder Verlage. Sie drohen mit Bomben oder - wie im Falle der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) - damit, "Bürger auf offener Straße zu exekutieren". Schon mehrfach wurden Gebäude daraufhin evakuiert, Sprengkörper wurden aber bislang nicht gefunden.

Auch falsche Bombendrohungen sind eine Straftat

Klar ist: Selbst wenn die Drohmails nur ein schlechter Scherz gewesen sein sollten, drohen dem oder den Tätern ernste juristische Konsequenzen. Falsche Bombendrohungen werden in der Regel als "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten", verfolgt. Das ist eine Straftat laut Paragraf 126 des Strafgesetzbuches. Sollten die Täter gefasst werden, droht ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

In vergleichbaren Fällen mussten die Täter außerdem die Kosten der Großeinsätze bezahlen. Diese können sich schnell auf fünfstellige Beträge summieren, vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Beamten oder auch Hubschrauber im Einsatz sind.  Allein für eine Einsatzstunde des Polizeihubschraubers wird ein vierstelliger Betrag fällig.

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Großeinsatz am Dienstagmorgen in Augsburg: Nach einer Drohung sind das Rathaus und die Stadtverwaltung evakuiert worden. Die Sperrung war weiträumig. Auch der Tramverkehr war betroffen.
25 Bilder
Bilder: Augsburger Rathaus und Verwaltung evakuiert
Foto: Bernd Hohlen
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Die Diskussion ist geschlossen.

26.03.2019

"Sollten die Täter gefasst werden, droht ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren".
Lächerlich! Bis zu... ! Hier muss es lauten mind. 3 Jahre Freiheitsstrafe und auch nicht Geld- oder Freiheitsstrafe!

26.03.2019

$ 126 StGB beschreibt nun aber einmal ein "Vergehen" (im Unterschied zu einem "Verbrechen" - dies wäre dann der Versuch oder die vollendete Begehung der (in 126 beschriebenen) Straftat ) . "Vergehen" werden nun einmal mit Zeitstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verbrechen nur mit Zeitstrafen "nicht unter" .

So sind eben die Gesetze .

Um diese zu ändern , sollte man nicht immer die SPD, die Grünen oder gar die Kommunisten in die Parlamente wählen .