Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Kaiserfamilie Japan: Warum die japanische Prinzessin Mako noch immer nicht heiraten darf

Kaiserfamilie Japan
13.04.2021

Warum die japanische Prinzessin Mako noch immer nicht heiraten darf

Die japanische Prinzessin Mako und ihr Freund Kei Komuro bei der Bekanntgabe ihrer Verlobung im September 2017. Verheiratet sind sie bis heute nicht.
Foto: Shizuo Kambayashi/AP, dpa

Sie liebt ihn, Hochzeit, alles gut. Es könnte so einfach gehen – wenn zum Beispiel sie und er Schiedsrichter sind. Doch wehe, die Braut ist Prinzessin in Japan.

Liebe kann so einfach sein. Sie trifft ihn, sagen wir, im Büro an der Kaffeemaschine. Am folgenden Tag wieder, und wieder … – zack, schon steht einem rauschenden Hochzeitsfest nichts mehr im Weg.

Oder: Lehrgang für Fußball-Schiedsrichter 2016 in Rom. Sie, Bibiana Steinhaus, viermalige Weltschiedsrichterin und damals Deutschlands einzige Unparteiische in den Männer-Profiligen, trifft ihn, Howard Webb, zweimaliger Weltschiedsrichter aus Großbritannien. Eine romantische Begegnung in der neutralen Zone, ein ausgeschmücktes Gespräch über Viererketten, mangelndes Abwehrverhalten – dann ist es passiert und die Welt hat ein prominentes Schiri-Gespann.

Sind jetzt ein Ehepaar: die Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus und der englische Referee Howard Webb.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa

Nun bestätigt Steinhaus, 42, dass sich die beiden gegenseitig unter Vertrag genommen haben. Ende März hat sie ihren sieben Jahre älteren Lebensgefährten geheiratet. Sie trägt jetzt den Namen Bibiana Steinhaus-Webb und sei „sehr glücklich“. So einfach, so schön.

Prinzessin Mako und ihr Freund Kei Komuro sollten schon 2018 heiraten

Denkt sich Mako anfangs vielleicht auch – zumindest in ihren Träumen. Vor gut acht Jahren lernt sie an der Universität einen jungen Mann kennen. Beide sind Anfang 20, sie verlieben sich, geben 2017 ihre Verlobung bekannt, der Termin für die Hochzeit steht auch bald fest: November 2018.

Nun muss man wissen: Mako, heute 29 Jahre alt, ist eine Prinzessin, die Nichte des japanischen Kaisers Naruhito und älteste Tochter von Kronprinz Akishino. Und da beginnt das Problem. Die erzkonservativen Regeln in Japans Erbmonarchie sehen für Frauen am Hof nur eine untergeordnete Rolle vor.

Die japanische Prinzessin Aiko ist das einzige Kind von Kaiser Naruhito, darf aber trotzdem nicht den Thron besteigen.
Foto: Kyodo, dpa

Das bekommt die 19-jährige Prinzessin Aiko zu spüren, die zwar das einzige Kind des Kaisers ist, nach derzeitigem Stand aber nie den Thron besteigen wird. Aus dem einfachen Grund, weil sie eine Frau ist. Nur männliche Nachfahren der männlichen Familienlinie haben Anspruch darauf. Seit Jahren sind Reformen angedacht. Getan hat sich nichts.

Aikos Cousine Mako geht es nicht viel anders. Anfang 2018 lässt sie mitteilen, dass ihre Hochzeit um zwei Jahre verschoben wird – offiziell, weil man mehr Vorbereitungszeit benötige und die Thronbesteigung von Onkel Naruhito im Mai 2019 Vorrang habe. Doch schon zu diesem Zeitpunkt haben sich konservative Medien auf Makos Bräutigam Kei Komuro eingeschossen. Dabei geht es vor allem um angebliche Schulden seiner Mutter bei einem Ex-Verlobten. Die Angelegenheit ist bis heute nicht geklärt – und dem Kaiserhaus ein Dorn im Auge.

Ist Prinzessin Mako bereit, für die Liebe mit Japans Kaiserhaus zu brechen?

Außerdem: Komuro kommt aus bürgerlichem Haus. Japans Tradition sieht für solche Fälle folgendes vor: Heiratet ein Prinz eine Bürgerliche, darf er seine Titel behalten und sein Prinzenhaus weiterführen. Ehelicht jedoch eine Prinzessin einen Bürgerlichen, verliert sie ihren Titel und muss den Hof verlassen.

Die große Frage lautet also: Ist Mako bereit, für die Liebe mit ihrer Familie zu brechen? Seit Monaten warten die in dieser Sache tief gespaltenen Japaner auf eine Antwort. Nun hat Kei Komuro über seinen Anwalt eine 24-seitige Erklärung vorgelegt. Inhalt: Er wolle Mako auf jeden Fall heiraten. Angebliche Reaktion des Kaiserhauses: Die Öffentlichkeit würde sicher „ihre eigene Einschätzung abgeben“.

Liebe kann so kompliziert sein.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.