Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Justiz: Kölner Sängerin Hozan Cane nach mehr als zwei Jahren Haft in Türkei frei

Justiz
01.10.2020

Kölner Sängerin Hozan Cane nach mehr als zwei Jahren Haft in Türkei frei

Die deutsch-kurdische Sängerin Hozan Cane ist nach mehr als zwei Jahren Haft in Türkei frei.
Foto: Management, dpa

Nach zwei Jahren Gefängnis in der Türkei kommt die Kölner Sängerin Hozan Cane frei. Ihre ebenfalls dort angeklagte Tochter darf das Land aber nach wie vor nicht verlassen.

Nach mehr als zwei Jahren Haft in der Türkei ist die Kölner Sängerin mit dem Künstlernamen Hozan Cane frei. Ihre Mandantin habe das Frauengefängnis im Istanbuler Stadtteil Bakirköy in der Nacht zum Donnerstag verlassen, sagte die Anwältin Newroz Akalan der Deutschen Presse-Agentur. Ein Gericht habe zuvor dem Einspruch der Verteidigung, dass die lange Haftzeit unverhältnismäßig sei, stattgegeben und die Freilassung Canes angeordnet. Es sei allerdings eine Ausreisesperre verhängt worden, sagte Akalan.

Canes Tochter, Gönül Örs, die in der Türkei ebenfalls wegen Terrorvorwürfen angeklagt ist, zeigte sich erleichtert über die Freilassung ihrer Mutter. Sie sei schon im Bett gewesen, als die Anwältin sie informiert habe, erzählte Örs. "Ich bin mit meinem Pyjama ins Taxi und habe sie abgeholt."

Hozan Cane wurde im Juni 2018 festgenommen

Der Prozess gegen Örs wurde am Donnerstag in Istanbul fortgesetzt. Das Gericht entschied, dass die Ausreisesperre und die Pflicht, sich einmal wöchentlich bei der Polizei zu melden, bestehen bleibe. Örs' Anwältin Ayse Celik kündigte an, sie wolle die Entscheidung anfechten und kritisierte, dass der Vorsitzende Richter ausgetauscht worden sei. "Ich denke nicht, dass er sich die Akte angesehen hat", sagte sie nach dem Gerichtstermin vor Journalisten. Er habe seine Entscheidung zu schnell getroffen "und uns noch nicht mal ins Gesicht gesehen". Auch Örs äußerte sich enttäuscht. Sie habe gehofft, dass die Entlassung ihrer Mutter ein gutes Zeichen sei.

Die Sängerin Hozan Cane war kurz vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen worden. Im November desselben Jahres wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt. Im August 2020 wurde das Verfahren neu aufgerollt, nachdem das höchste Berufungsgericht das Urteil nicht bestätigt hatte.

Es gebe keine klaren Beweise für die unterstellte Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, hieß es zur Begründung. Die Anklage hatte sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen gestützt. Der Fall hatte die deutsch-türkischen Beziehungen belastet.

Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, der das Verfahren gegen Cane beobachtet, sagte der dpa: "Hozan Cane war zu Unrecht im Gefängnis. Sie ist eine Sängerin, die sich mit ihrer Kunst politisch engagiert hat. Das ist aber kein Verbrechen."

Cane besitzt allein die deutsche Staatsbürgerschaft

Beim vergangenen Verhandlungstag im August hatte das Gericht im westtürkischen Edirne die Freilassung der Sängerin noch abgelehnt. Die Sängerin hatte angegeben, dass sie unter schwerem Asthma und Bluthochdruck leide und sich ihr gesundheitlicher Zustand in der Haft verschlechtert habe. Örs sagte, ihrer Mutter gehe es nach wie vor gesundheitlich nicht gut. Sie versuche, für sie stark zu sein, ihr selbst ginge aber langsam die Kraft aus.

Cane hat kurdische Wurzeln und besitzt allein die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihr Prozess wird am 20. Oktober fortgesetzt. Ihrer Tochter Örs wird der Anklageschrift zufolge Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK, Freiheitsberaubung unter Gewaltanwendung oder Täuschung und "Entführung oder Beschlagnahmung" von Beförderungsmitteln vorgeworfen.

Hintergrund der Anklage gegen Örs war eine Protestaktion im Jahr 2012 auf einem Schiff in Köln. In Deutschland wurden nach Angaben ihrer Anwältin Ermittlungen gegen Örs in diesem Fall eingestellt. Im Juni war ein Hausarrest gegen die Kölnerin aufgehoben worden, sie darf das Land aber noch immer nicht verlassen. Der Prozess gegen Örs wird am 21. Januar fortgesetzt. Dann wird ein Urteil erwartet. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.