Mann wegen seines Autos ermordet - Fall geht vor BGH
Nach Überzeugung der Richter hat ein 20-Jähriger einen Mann hinterrücks erstochen, um an dessen Auto zu kommen. Nun geht der Prozess vor den Bundesgerichtshof.
Ein 20-Jähriger hat nach Überzeugung Zwickauer Richter einen ihm unbekannten Mann hinterrücks erstochen, um an dessen Auto zu kommen. Gemeinsam mit seiner 17 Jahre alten Freundin habe er sich damit in die Schweiz absetzen wollen. Das Paar wurde Ende Juni verurteilt - und nun geht der Mordprozess in die nächste Instanz. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf dpa-Nachfrage bestätigte.
20-Jähriger zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
Damit wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Tod eines 45 Jahre alten Mannes aus Gera (Thüringen) beschäftigen. Nach der Tat im November 2017 hatte das Paar den Toten in Hessen in die Fulda geworfen, wo er drei Monate später entdeckt worden war.
Der 20-jährige Heranwachsende wurde nach Jugendstrafrecht zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, seine minderjährige Freundin erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
"Man wollte ein Auto, eine EC-Karte und ein dickes Portemonnaie haben", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann in seiner Urteilsbegründung zum Motiv der Tat. Nach einem misslungenen Drogengeschäft wollte sich das Paar aus Angst vor einer möglichen Strafverfolgung absetzen. (dpa)
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