Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Polizei: Die Zahl der Unfallgaffer nimmt zu - und sie werden immer rabiater

Polizei
28.09.2016

Die Zahl der Unfallgaffer nimmt zu - und sie werden immer rabiater

Immer mehr Menschen gaffen nach einem Unfall nicht nur, sondern greifen auch zu ihrem Smartphone.
Foto: Ralf Lienert, Symbolfoto

Schaulustige erschweren zunehmend die Arbeit von Polizei und Rettungskräften nach schweren Unfällen. Immer mehr Menschen filmen und fotografieren auch.

Nach einem schweren Unfall zählt jede Minute. Leben oder Tod können davon abhängen, wie schnell die Rettungskräfte bei den Verletzten sind. Doch immer wieder behindern Gaffer die Arbeit von Polizei und Helfern. Die Schaulustigen zücken ihre Handys, fotografieren und filmen das Geschehen am Unfallort. Manche widersetzen sich den Anweisungen der Polizei. 

Drei Männer, die im Juli 2015 nach einem Unfall mit zwei Toten in Bremervörde im Landkreis Rotenburg genau das taten, stehen von Donnerstag (29. September) an vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Beamte bei ihrer Arbeit behindert, bedroht und verletzt zu haben. 

Neugier ist den Menschen in die Wiege gelegt, Sensationslust offensichtlich auch. "Ich vermute, es ist ein tiefgründiger Trieb oder Instinkt", sagt der emeritierte Psychologie-Professor der TU Dortmund, Bernd Gasch. Bereits im alten Rom habe es etwa bei Kämpfen viele Zuschauer gegeben. "Es muss einen besonderen Reiz haben", erklärt Gasch, der sich mit Notfallpsychologie beschäftigt hat. Auch heute bedeute es für viele Menschen wohl einen Lustgewinn, das Geschehen am Unfallort aus nächster Nähe zu beobachten. Für viele Schaulustige sei der Drang, dabei zu sein und zu filmen, stark. 

150 Gaffer an einer Unfallstelle

Meldungen über Schaulustige, die Helfer behindern, gibt es inzwischen bei nahezu jedem größeren Unfall. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich im Mai im nordrhein-westfälischen Hagen. Rund 150 Gaffer liefen an der Unfallstelle herum. Polizei und Feuerwehr wurden massiv bei ihrer Arbeit behindert. 

"Das Problem wird größer", sagt der Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. In den vergangenen fünf Jahren habe die Zahl der Schaulustigen, die Rettungskräfte und Polizei behindern, deutlich zugenommen. 

Malchow erklärt sich die große Zahl der Gaffer unter anderem mit der Verbreitung des Smartphones. "Die Menschen wollen Geschichtenerzähler sein", sagt er. Ihm zufolge stellen viele Schaulustige Fotos und Videos der Unfälle ins Internet - ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Um eine möglichst gute Geschichte zu bekommen, sei es manchen egal, ob sie am Unfallort die Rettungskräfte behindern.  

Für die Polizei bedeutet die Entwicklung einen enormen Aufwand. Bei fast allen großen Unfällen auf Autobahnen werden inzwischen Sichtschutzwände aufgebaut, bei vielen Unfällen braucht es mehr Personal, etwa um Platzverweise auszusprechen.

Die Politik hat ebenfalls reagiert. Als Konsequenz aus den Vorfällen in Bremervörde hat Niedersachsen im Mai eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht. Die Länderkammer startete daraufhin einen Vorstoß. Nach dem Gesetzentwurf soll das Behindern von Rettungskräften mit Geld- und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Dabei soll "behindern" alles umfassen, was Einsätze erschwert - also auch bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben.

Schärfere Sanktionen für sensationsgieriges Fotografieren

Schärfere Sanktionen soll es nach dem Willen des Bundesrats auch für sensationsgieriges Fotografieren und Filmen geben. "Die Gesetzeslage muss der Realität von Smartphones und Facebook angepasst werden", sagt die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) im Juni im Bundesrat. Eine Lücke gebe es, was Getötete bei Unglücken angeht. Wer von einer gestorbenen Person eine Bildaufnahme mache und verbreite, "die diese zur Schau stellt", solle mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden können. Der Gesetzentwurf ist inzwischen beim Bundestag eingegangen, wann er beraten wird, steht noch nicht fest. 

Die Polizei begrüßt die Initiative. Es sei wichtig, dies als Straftatbestand aufzunehmen, sagt Malchow. Bislang könnten Beamte höchstens Ordnungswidrigkeiten ahnden, etwa wenn Schaulustige sich den Anweisungen der Polizei widersetzen. Gaffen an sich bleibt allerdings erlaubt. "Stehenbleiben und gucken ist nicht verboten", erklärt der GdP-Vorsitzende.  dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.