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"Tagesspiegel": Wegen Schmähgedicht: Böhmermann droht Merkel wohl mit Klage
"Tagesspiegel"
06.09.2017
Wegen Schmähgedicht: Böhmermann droht Merkel wohl mit Klage
Wie der "Tagesspiegel" berichtet, soll Jan Böhmermann Kanzlerin Merkel aufgrund ihrer Einschätzung des Schmähgedichts über Erdogan mit einer Klage drohen.
TV-Moderator Jan Böhmermann droht einem Zeitungsbericht zufolge Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einer Klage. Hintergrund ist ihr Verhalten während der sogenannten Böhmermann-Affäre im Frühjahr 2016. Der Anwalt des Satirikers halte ihre Einschätzung, Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sei "bewusst verletzend" gewesen, für rechtswidrig, berichtet der in Berlin erscheinende "Tagesspiegel".
Klage gegen Merkel: Böhmermann kritisiert Bewertung
Jan Böhmermann wolle dem Bericht zufolge die Bundeskanzlerin verklagen, falls sie ihre öffentliche Bewertung nicht zurücknehme. Ein Regierungssprecher teilte dazu mit: "Der Eingang eines Schreibens der Rechtsanwälte von Herrn Böhmermann kann bestätigt werden. Zu Eingaben und Anliegen, mit denen sich private Dritte an das Bundeskanzleramt wenden, äußern wir uns grundsätzlich nicht."
Auch der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Jan Böhmermann vertritt, sagte dazu am Dienstag auf Anfrage der dpa lediglich: "Wir möchten uns nicht zu einer laufenden Rechtsangelegenheit äußern." Böhmermann hatte das Gedicht, das diplomatische Verwicklungen mit der Türkei zur Folge hatte, Ende März 2016 in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen.
Dem "Tagesspiegel" zufolge wirft Böhmermanns Anwalt Schertz Bundeskanzlerin Merkel in einem Schreiben an das Kanzleramt, das der Zeitung nach deren Angaben vorliegt, vor, sie habe mit ihrer Kritik eine "juristische Bewertung des Werkes seines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt".
Klage gegen Merkel: Was Böhmermann fordert
Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei. Nach Einschätzung des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten. Merkel habe ihre Bewertung außerdem "ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen", zitiert die Zeitung das Rechtsanwaltsschreiben.
Eine Auskunftsklage des "Tagesspiegels" gegen das Kanzleramt habe ergeben, dass sich die Kanzlerin zunächst nur über einen Online-Artikel über das "Schmähgedicht" informiert habe, der nur einen Ausschnitt des Beitrags gezeigt habe. dpa/sh
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