Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Cannabis-Legalisierung: Woher darf man Samen oder Pflanzen für den Anbau bekommen?

Cannabis
14.04.2024

Cannabis-Legalisierung: Woher darf man Samen oder Pflanzen für den Anbau bekommen?

Für den Anbau von Cannabis darf man Samen aus der EU beziehen.
Foto: David Diaz Arcos, dpa

Cannabis selbst anbauen, das ermöglicht die Teil-Legalisierung. Wie und wo darf man aber Samen und Pflanzen für den Anbau beziehen? Das erfahren Sie hier.

Das neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung gilt. Es ermöglicht laut Bundesregierung auch den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Außerdem ist auch ein gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau von Cannabis in eingetragenen Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs, erlaubt. Wer jetzt losgärtnern und in die eigene Cannabis-Produktion starten möchte, muss dabei aber einiges beachten. So gilt beispielsweise eine Begrenzung von höchstens drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person - mehr ist weiterhin illegal. Aber auch bei der Beschaffung von Hanf für den Eigenanbau gibt es einiges zu beachten. Woher man Samen oder Pflanzen für den Anbau bekommen darf, erfahren Sie hier.

Cannabis: Wie ist der Anbau in Deutschland erlaubt?

Die Bundesregierung erlaubt nach der Legalisierung, dass man am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabis-Pflanzen gleichzeitig für den eigenen Konsum anbauen kann. Wird die Zahl von drei Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen überschritten, sind die überzähligen Pflanzen laut Bundesregierung unverzüglich und vollständig zu vernichten. Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aus eigenem Anbau darf man zu Hause besitzen.

Außerdem schreibt das neue Cannabis-Gesetz geeignete Sicherheitsvorkehrungen vor, um das selbst angebaute Marihuana, die Cannabis-Pflanzen und Cannabis-Samen vor Kindern, Jugendlichen und dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Bundesregierung schlägt als Beispiel vor, die Cannabis-Pflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufzubewahren. Außerdem dürfen laut der Regierung "keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden".

Video: dpa

Anbau von Cannabis: Ist es erlaubt, Samen oder Pflanzen weiterzugeben?

Erfahrenen Hobby-Gärtnern kommt vermutlich als Erstes in den Sinn, dass man die Samen aus den eigenen drei Cannabis-Pflanzen oder kleine Pflänzchen an Freunde weitergeben oder privat an andere weiterverkaufen könnte. Aber ist das erlaubt? Die Bundesregierung sagt dazu ganz klar: "Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden."

Aber wie kommt man dann an neue Pflanzen? Das Gesetz unterscheidet beim Anbau zwischen Stecklingen und Samen als Vermehrungsmaterial. Als Stecklinge werden dabei Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabis-Pflanzen verstanden, die zur Anzucht von Cannabis-Pflanzen verwendet werden sollen. Wichtig dabei: Die Stecklinge haben weder Blütenstände noch Fruchtstände.

Cannabis-Samen: Wo kommt man an Samen und Stecklinge für den Anbau?

Das Gesetz der Bundesregierung erlaubt die Einfuhr von Cannabis-Samen für den Eigenanbau nur aus EU-Mitgliedsstaaten. Dabei können die Samen über das Internet oder per anderweitiger Bestellung bei sogenannten Samenbanken gekauft werden. Der Versand nach Deutschland ist zulässig. 

Lesen Sie dazu auch

Die Anbauvereinigungen können außerdem ab 1. Juli 2024 Samen an volljährige Nicht-Mitglieder weitergeben. Die Zahl der Cannabis-Samen ist dabei pro Monat auf sieben Stück pro Person beschränkt. Auch hier gilt: Die Samen dürfen nur zum privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum verwendet werden. Bei einer Online-Bestellung muss die Volljährigkeit dem Lieferservice nachgewiesen werden. 

Die Anbauvereinigungen dürfen außerdem auch Stecklinge zum privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum weitergeben. Ihnen ist es erlaubt, bis zu fünf Stecklinge pro Person weiterzugeben. Wer sowohl Samen als auch Stecklinge von einer Anbauvereinigung bekommt, ist auf insgesamt maximal fünf Samen und Stecklinge beschränkt, so die Bundesregierung.

Cannabis-Legalisierung: Wie kann man sicher gehen, dass der Eigenanbau sicher ist?

Aber wie können zukünftige Cannabis-Gärtner sichergehen, dass das Saatgut oder die Jungpflanzen sicher sind? Schließlich gibt es momentan noch keine legale Vertriebsstruktur für Cannabis-Samen und -stecklinge. Und auch das Wissen über erfolgreichen Eigenanbau ist noch nicht gut dokumentiert. 

Hier sollen die Anbauvereinigungen zu Hilfe kommen. So möchte etwa der Bundesverband der Cannabis-Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD) laut eigenen Aussagen unter anderem für die Identifizierung von zuverlässigen Lieferanten, die Entwicklung nachhaltiger Lieferketten und die Sicherstellung der Einhaltung höchster Qualitätsstandards sorgen. 

Auch die Bundesregierung erklärt, dass die Vereinigungen zur Weitergabe von Cannabis, Cannabis-Samen und Stecklingen aufklärende evidenzbasierte Informationen zur Verfügung stellen: Wissen über Cannabis, die Dosierung, die Anwendung und die Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen.

Übrigens: Unter gewissen Voraussetzungen kann man auch selbst einen Cannabis-Anbauverein gründen. Das verursacht aber erst einmal bürokratische Arbeit.