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Corona-Pandemie
18.01.2023

Schnelltests nach Corona-Infektion sind nicht mehr kostenlos

Seit Montag sind Schnelltests zum Freitesten nach einer Corona-Infektion nicht mehr kostenlos.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Wer sich nach einer Corona-Infektion freitesten will, muss inzwischen dafür bezahlen. Ausnahmen gibt es allerdings für medizinisches Personal.

Seit Montag kann man sich nach einer Corona-Infektion nicht mehr kostenlos freitesten. Hintergrund dafür sind die Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren – besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien, so das Bundesgesundheitsministerium.

Eine Ausnahme gibt es für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss. Für dieses besteht weiterhin der Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Auch gratis bleiben "Bürgertests" von Teststellen bis zum 28. Februar unter anderem auch für alle vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.

Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos: Keine Isolationspflicht mehr in Bayern

Seit November 2022 hat Bayern die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion abgeschafft. Seit dem 16. November müssen demnach Corona-Infizierte nicht mehr zwingend zu Hause bleiben. "An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte bleibe als Empfehlung des Robert-Koch-Instituts bestehen. Denn an Arbeitsplätzen und im öffentlichen Raum müsse ein größtmöglicher Schutz vor Ansteckung gewährleistet sein.

Video: dpa

Wer mit Corona infiziert ist und seine Wohnung verlassen will, muss allerdings bestimmte Regeln befolgen, sogenannte Schutzmaßnahmen. Für positiv Getestete gibt es fortan eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Bereiche mit vulnerablen Personengruppen.

Corona-Regeln: Auch Maskenpflicht im Fernverkehr fällt

Als eine der letzten Corona-Maßnahmen fällt am 2. Februar auch die Maskenpflicht im Fernverkehr. Ursprünglich sollten Reisende in überregionalen Zügen und Fernbussen noch bis zum 7. April Mund- und Nasenschutz tragen. Doch die Corona-Lage habe sich soweit stabilisiert, dass eine frühere Lockerung nun vertretbar sei.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

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