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  3. Klage gegen Hotel in Ischgl: Touristin soll sich mit Corona infiziert haben

Corona-Pandemie
08.11.2022

Touristin klagt gegen Hotel in Ischgl - Urteil erwartet

Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

Eine deutsche Touristin hatte sich im März bei einem Urlaub in Ischgl mit Corona infiziert und leidet noch heute an den Folgen. Jetzt hat sie gegen Österreich und ein Hotel geklagt.

Eine deutsche Touristin hat gegen die Republik Österreich und ein Hotel geklagt. Ihr Vorwurf: Die Behörden hätten keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen und das Hotel habe seine Gäste bewusst über die Corona-Lage getäuscht. Am Montag ist der Schadenersatzprozess in Wien zu Ende gegangen. Das Urteil soll schriftlich erfolgen.

Klage gegen Hotel in Ischgl: Touristin soll sich dort mit Corona angesteckt haben

Wie mehrere österreichische Medien berichten, war die Frau im März 2020 nach Ischgl gereist. Vor ihrem Urlaub habe sich sich im Hotel nach der Lage erkundigt. Dort habe es geheißen, es gebe keine Probleme mit Corona. Doch nach ihrem Urlaub wurde sie krank, sie hatte sich mit Corona infiziert. Noch immer leide sie an den Nachwirkungen der Infektion. Sie habe unter anderem Konzentrations- und Wortfindungsstörungen.

Bei dem Prozess zweifelte die Verteidigung an, dass die Touristin sich während ihres Aufenthalts im Hotel angesteckt hat und warf ihr Sorglosigkeit vor. Ein weiterer Streitpunkt war, ob die Frau schon vor ihrer Infektion an Lungenproblemen litt oder nicht. Der Richter schloss, unter Vorbehalt einer Wiedereröffnung wegen weiterer Einvernahmen, das Verfahren und kündigte ein schriftliches Urteil an.

Video: AFP

Klage gegen Österreich im September 2020

Bereits im September 2020 hatte der Verbraucherschutzverein erste Amtshaftungsklagen eingebracht. Diese wies das Gericht aber ab. Die Begründung war, dass der Republik für die betreffenden Zeiträume "weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten" sei, so die Salzburger Nachrichten. Das Wiener Oberlandesgericht hob dieses Urteil im Juli auf. Es gebe Feststellungsmängel. Die Rechtssache wurde zur Verfahrenergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.

Laut der Finanzprokuratur, als Anwalt der Republik Österreich, seien Fehler bei der Kommunikation durch den Tiroler Landespressedienst nicht dem Bund zurechenbar. Vielmehr sei das Land Tirol dafür verantwortlich.

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