Urteil gegen Bundeswehroffizier Franco A. ist gefallen
Der Bundeswehroffizier Franco A. musste sich rund ein Jahr wegen des Verdachts auf Planung eines Terroranschlags vor dem OLG verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Heute war es soweit: Das Urteil in einem der merkwürdigsten und zugleich spannendsten Prozesse der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte gegen den Bundeswehroffizier Franco. A. ist gefallen. Er muss für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Das Gericht befand ihn am Freitag unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat für schuldig.
Seit nunmehr einem Jahr lief vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) die Aufarbeitung eines Skandals, der die Gesellschaft, die Politik und nicht zuletzt die Bundeswehr vor fünf Jahren erschüttert hat. Spektakulär war der Prozess, da sich zum ersten Mal ein Bundeswehroffizier wegen Rechtsterrors vor Gericht verantworten muss. Spektakulär war der Prozess auch, weil Franco A. für viele Skandale in einem sorgte.
Was wird Franco A. vorgeworfen?
Franco A. begann seine militärische Karriere in einer französischen Elite-Militärakademie. Er schrieb eine Masterarbeit mit rassistischem und antisemitischem Hintergrund, bekam in der Bundeswehr aber eine zweite Chance. In Illkirch im Elsass entwickelte er sich zum Offizier in einer deutsch-französischen Brigade. Er war Oberleutnant der Jägertruppe. Doch zu dieser Zeit führte er ein Doppelleben. Von Ende 2015 bis Ende 2017 hatte er sich nämlich unter dem Namen Benjamin David als syrischer Flüchtling registrieren lassen. Er bekam eine Unterkunft im bayerischen Erding zugewiesen und kassierte staatliche Leistungen.
Zeitgleich soll Franco A. in seiner Tätigkeit bei der Bundeswehr nach und nach Munition und Granaten abgezweigt haben, die er hortete. Es soll sich laut der Anklage um rund 1000 Schuss Munition gehandelt haben. Teile von Granaten wurden im Zimmer eines Freundes gefunden, der diese dort für Franco A. aufbewahrte. Das Doppelleben des heute 32-Jährigen flog am 3. Februar 2017 auf. Franco A. wurde am Wiener Flughafen bei dem Versuch festgenommen, eine halbautomatische Pistole aus einem Reinigungsschacht einer Toilette zu holen, die er dort zwei Wochen zuvor versteckt hatte. Die Pistole war geladen und zum Einsatz bereit. Als die Fingerabdrücke von Franco A. genommen wurden, gab es im System einen Treffer. Sie waren bereits als die von Benjamin David registriert. Die Vermutung der Bundesanwaltschaft war daraufhin, dass Franco A. einen Terroranschlag begehen wollte, für den dann sein Alias, der Flüchtling Benjamin David verantwortlich sein sollte. Der Anschlag sollte sich laut den Vermutungen gegen Politikerinnen und Politiker richten, die sich für Flüchtlinge einsetzten.
Prozess gegen Franco A.: Welches Strafmaß stand im Raum?
Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess gegen Franco A. sechs Jahre und drei Monate Haft. Die Verteidigung sah den Angeklagten als unschuldig verfolgt an und fordert lediglich eine Bewährungsstrafe – für die Straftaten, die Franco A. bereits gestanden hat. Dafür hätte das OLG auf eine Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren entscheiden und diese zur Bewährung aussetzen müssen.
Franco A. muss nach dem Urteil die Bundeswehr verlassen. Noch ist er in der Bundeswehr, die ihn allerdings suspendiert hat. Das bedeutet, dass er nur noch die Hälfte seines Solds bekommt und keine Uniform mehr tragen darf. Zu Beginn des Prozesses hatte Franco A. ausgesagt, dass er wieder zurück in die Bundeswehr wolle.
Welche Straftaten hat Franco A. zugegeben?
Sein Doppelleben mit der falschen Identität als syrischer Flüchtling hat Franco A. bereits vor dem Beginn des Prozesses eingeräumt. Er behauptet, dass er damit die Missstände in der deutschen Flüchtlingspolitik aufdecken wollte. In der Hauptverhandlung gab er dann auch den illegalen Besitz der Waffe, die er am Wiener Flughafen bei sich hatte, und von Munition und Sprengstoff zu. Am fünften Prozesstag räumte Franco A. dann ein, noch drei weitere Waffen besessen zu haben.
Ist Franco A. ein Terrorist?
Eine entscheidende Frage war, ob Franco A. ein Terrorist ist oder nicht. Das Gericht bescheinigte ihm eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnun und hielt den Terrorverdacht für begründet. Es waren Skizzen des Verurteilten gefunden worden, die mögliche Anreise- und Fluchtwege zeigen. Auch Fotos von dem Gebäude in Berlin, in welchem die Amadeu-Antonio-Stiftung untergebracht ist, belasteten den Bundeswehroffizier. In Notizen soll unter anderem der Name des damaligen Außenministers Heiko Maas (SPD) auftauchen. Die Generalbundesanwaltschaft sieht in den Notizen eine Art Feindesliste, als Liste mit potentiellen Anschlagsopfern. Für die Planung eines Anschlags spricht auch der Besitz von Waffen, Munition und Sprengstoff. Die politischen Ansichten von Franco A. könnten dabei Aufschluss auf ein Motiv geben. Auch im Prozess fiel er immer wieder mit rassistischen und antisemitischen Äußerungen auf.
Franco A. sah sich laut eigenen Aufzeichnungen dazu berufen, "Deutschland zu retten". Ob er dafür einen Anschlag plante, kann aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, da er einen solchen Plan nicht einräumte. Es ist auch möglich, dass Franco A. zunächst einen Anschlag plante, dann aber von diesen Plänen Abstand nahm. Das Horten von Waffen und Munition begründete der Angeklagte mit der Vorbereitung auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Deutschland. Einen solchen könne es laut den Gedankengängen von Franco A. beispielsweise durch einen Krieg mit Russland oder infolge islamistischer Anschläge geben. Wie glaubhaft Franco A. im Prozess die Planung eines Anschlags von sich gewiesen hat, wird das OLG am 15. Juli entscheiden.