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Digital-Markets-Act
05.04.2022

Neues EU-Gesetz: WhatsApp, iMessage & Co. müssen künftig kompatibel sein

Der Digital-Markets-App verpflichtet Internetriesen dazu, ihre Messenger untereinander kompatibel zu machen.
Foto: Silas Stein

Die EU will Internetkonzerne wie Apple in ihrer Macht beschränken. Neue Funktionen sollen den Wettbewerb verbessern. Das hat Folgen für Nutzerinnen und Nutzer.

Die größten Internet-Unternehmen sollen in ihrer wachsenden Marktmacht beschränkt werden – das ist das Ziel des Digital-Markets-Act (deutsche: Digitale-Märkte-Gesetz) der Europäischen Union. Mit einer kürzlichen Einigung zwischen Mitgliedern der EU-Staaten sowie Vertreterinnen und Vertretern des EU-Parlaments hat das Vorhaben eine wichtige Hürde genommen.

Welche Unternehmen sind vom Digital-Markets-Act betroffen?

Das Gesetz zielt auf "Gatekeeper" (deutsch: Torwächter), also Konzerne, die aufgrund ihrer Marktmacht zunehmend die Regeln des Internets bestimmen. Erfasst sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von 7,5 Milliarden Euro und Produktion mit mindestens 10.000 Geschäftskunden sowie 45 Millionen privaten monatlichen Nutzern in der EU. Die Produkte der Unternehmen müssen also monatlich von ungefähr zehn Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger genutzt werden. Nach diesen Kriterien sollten zumindest Apple, Amazon, Microsoft, Google, der Facebook-Konzern Meta sowie Booking.com und TikTok zu den betroffenen Unternehmen zählen.

Was schreibt der Digital-Markets-Act vor?

Das Gesetz bringt mehrere Verpflichtungen für die betroffenen Unternehmen mit sich:

  • Messenger-Apps wie WhatsApp müssen in ihren Basisfunktionen mit vergleichbaren Anwendungen anderer Anbieter kompatibel sein. Es wäre dann möglich, etwa iMessage-Nachrichten von Apple-Geräten an WhatsApp-Nutzer zu senden – und umgekehrt. Kleinere Unternehmen können ihre Messenger um diese Funktion erweitern, müssen es aber nicht. Wie dies technisch umgesetzt wird, ist noch unklar. Kritiker befürchten, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dabei aufgeweicht werden könnte. Langfristig sollen auch komplexere Funktionen wie Gruppenchats kompatibel werden.
  • Betriebssystem-Hersteller dürfen Anwendungen nicht mehr standardmäßig vorschreiben. Nutzerinnen und Nutzer müssen von Anfang an selbst entscheiden können, welcher Browser beispielsweise als Standard gesetzt werden soll.
  • Haben Nutzerinnen und Nutzer einmal ein Angebot bestellt, zum Beispiel ein monatliches Abo, dann müssen sie es genauso einfach wieder abbestellen können.
  • Gatekeeper müssen Verkäuferinnen und Verkäufern auf Handelsplattformen wie Amazon mehr Informationen zur Verfügung stellen und die EU über geplante Fusionen informieren.

Es bringt für die Konzerne auch eine Reihe von Verboten:

  • Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte nicht höher platzieren als die anderer Anbieter.
  • Die Unternehmen dürfen keine unlauteren Bedingungen für gewerbliche Nutzer einführen.
  • Sie dürfen bestimmte Anwendungen nicht mehr vorinstallieren.
  • App-Anbieter dürfen nicht mehr verpflichtet werden, nur bestimmte Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
Die EU stört sich an der zunehmenden Macht von Unternehmen wie Facebook. Der Regulierungsversuch findet weltweit Beachtung – besonders in den EU, wo die meisten der betroffenen Konzerne ihren Sitz haben.
Foto: Pavlo Gonchar, dpa

Welche Strafen drohen Gatekeepern?

Bei Verstößen drohen Gatekeepern Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes. Apple erzielte vergangenes Jahr beispielsweise einen Umsatz von 366 Milliarden US-Dollar. Entsprechend wäre eine Strafe von knapp 37 Milliarden US-Dollar möglich. Verstößt ein Unternehmen erneut gegen Vorschriften, kann die Strafe auf bis zu 20 Prozent erhöht werden. Geschieht das dreimal in acht Jahren, kann die EU-Kommission zu anderen Mitteln greifen – bis hin zu "strukturellen Abhilfemaßnahmen", wie es im Beamtendeutsch heißt, also einer Zerschlagung eines Konzerns. Die EU könnte dann beispielsweise einen Konzern wie Meta dazu zwingen, Teile des Unternehmens abzuspalten.

Wann tritt der Digital-Markets-Act in Kraft?

Jetzt müssen der Rat der Europäischen Union, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, und das Europäische Parlament über den Vorschlag abstimmen. Medienberichten zufolge könnte das Gesetz dann Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten.

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