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  3. Jahreswechsel: Silvester: Scholz verurteilt Angriffe auf "das Schärfste"

Jahreswechsel
02.01.2023

Silvester: Scholz verurteilt Angriffe auf "das Schärfste"

Kanzler Scholz verurteilt die Gewalt an Silvester.
Foto: Nicolas Landemard/Le Pictorium Agency via ZUMA, dpa (Archivbild)

In Berlin wurden an Silvester 33 Einsatzkräfte verletzt. Faeser spricht sich für "empfindliche Freiheitsstrafen" für "Gewalttäter" aus. Ein bundesweites Böllerverbot steht jedoch nicht im Raum.

Die Bundesregierung hat die zahlreichen Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte in der Silvesternacht verurteilt. Sie sieht darin aber keinen Anlass für ein bundesweites Verbot von Pyrotechnik zum Jahresausklang.

"Diese teils massiven Übergriffe auf Einsätze von Polizei und Feuerwehr, ehrenamtliche Helfer sowie auch auf Journalistinnen und Journalisten in der Silvesternacht verurteilt die Bundesregierung, natürlich auch der Bundeskanzler, auf das Schärfste", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann in Berlin.

Regierung: Rechtsstaat darf Angriffe nicht zulassen

Die Regierung habe großes Vertrauen in die Ermittlungsbehörden der Länder, dass die Täter konsequent ermittelt würden. Sie fügte hinzu: "Der Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass Menschen, die in unseren Städten friedlich feiern und Einsatzkräfte, die ihren Dienst tun, derartigen Übergriffen ausgesetzt sind."

Auf die Frage, ob nun ein Verbot von Böllern und Silvesterraketen erwogen werde, verwies eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf bereits existierende Verbotsregeln - etwa in der Nähe von Krankenhäusern und Altersheimen - sowie die Möglichkeit für Länder und Kommunen, sogenannte Böllerverbotszonen einzurichten.

Faeser für strafrechtliche Konsequenzen

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach sich für strafrechtliche Konsequenzen aus. Eine erneute Gesetzesänderung hält die SPD-Politikerin dagegen nicht für notwendig. "Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften sind in den letzten Jahren - zu Recht - erheblich verschärft worden", sagte Faeser am Montag. Nun zeige sich, wie notwendig die Gesetzesänderung von 2017 gewesen sei.

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Entscheidend sei, dass diese Strafvorschriften nun auch mit aller Konsequenz gegen "Chaoten und Gewalttäter" angewandt und durchgesetzt würden. "Empfindliche Freiheitsstrafen können damit verhängt werden", betonte die Ministerin.

Giffey fordert bundesweite Debatte

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) forderte unterdessen eine bundesweite Debatte über Konsequenzen. "Es gibt hier natürlich Gesprächsbedarf, das ist völlig klar", sagte Giffey am Montag in Berlin. "Es ist auch klar, es wird nicht nur eine Berliner Diskussion sein können, es muss eine bundesweite Diskussion sein. Wir können bestimmte Regelungen nicht alleine in Berlin treffen."

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Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sagte: "Jeder gezielte Angriff auf einen Mensch in Uniform muss zu Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung mit hartem Urteil führen". Zudem müsse jeder Übergriff auf Beschäftigte der Polizei aktenkundig gemacht werden, denn nur so entstehe ein realistisches Bild. Notwendig seien auch eine gute psychologische und seelsorgerische Betreuung der Einsatzkräfte sowie ausreichend Dienstsport, Kuren und Rehabilitationszeiten.

Polizei und Rettungskräfte unter Beschuss

In mehreren Städten waren Polizei- und Rettungskräfte in der Silvesternacht bei ihrer Arbeit behindert sowie mit Böllern und Raketen beschossen worden. Nirgends nahmen diese Attacken jedoch ein solches Ausmaß an wie in Berlin. Feuerwehr und Polizei zählten in der Hauptstadt insgesamt 33 verletzte Einsatzkräfte.

Im Mai 2017 trat das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften in Kraft. Seither können Angriffe auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Zuvor hatte es eine besondere Strafandrohung zudem nur für Angriffe bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen gegeben, seit der Reform auch während jeder anderen Diensthandlung. Ebenso geschützt werden durch die Änderung Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste.

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.01.2023

>> Nirgends nahmen diese Attacken jedoch ein solches Ausmaß an wie in Berlin. Feuerwehr und Polizei zählten in der Hauptstadt insgesamt 33 verletzte Einsatzkräfte. <<

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Ursachenanalyse?

02.01.2023

„Ursachenanalyse?“
In Berlin ist in Fällen von für uns Normalbürger unvorstellbaren Vorgänge häufig die inhaltsleere Erklärung zu hören: „Det is Berlin wa“.
Die Ereignisse in der Silvesternacht in Berlin, mit z. B. Locken eines Feuerwehrautos in den Hinterhalt, um es dort besser angreifen zu können, bedeuten nach dem Wahldesaster in der Bundeshauptstadt nochmals einen weiteren, für mich über die Grenze des Ertragbaren hinausgehenden Absturz.