Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona-Regeln in Bayern aktuell: Testpflicht wird gelockert

Corona
08.02.2023

Testpflicht in Bayern: Wo gilt sie noch?

Immer mehr Corona-Regeln fallen. Auch die Testpflicht wurde nun entschärft.
Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

Die Testpflicht in Bayern wird gelockert. Wo die neuen Corona-Regeln gelten und wer von der Testpflicht befreit ist, erfahren Sie hier.

Die Corona-Zahlen gehen immer weiter zurück und damit werden auch immer mehr Schutzmaßnahmen gelockert. Zuletzt fiel in einigen Bereichen die Maskenpflicht. Und auch bei einer akuten Covid-19-Infektion gilt in vielen Bundesländern keine Isolationspflicht mehr. Auch im EU-Ausland sind die Corona-Regeln ganz unterschiedlich.

In Bayern geht es jetzt der Testpflicht an den Kragen - zumindest teilweise. In einigen Einrichtungen reichen jetzt Selbsttests aus. Welche das sind und wo überhaupt noch eine Testpflicht gilt, lesen Sie hier.

Wo gilt noch die Testpflicht in Bayern?

In einigen Einrichtungen wird in Bayern ab Freitag, 10. Februar 2023 die Testpflicht gelockert. Dann brauchen Besucherinnen und Besucher keinen Testnachweis mehr aus einem Testzentrum, ein Selbsttest reicht aus.

Video: dpa

Der Test muss nicht unter Aufsicht erfolgen, es muss nur eine Erklärung abgegeben werden, dass der Test negativ ist. Wichtig ist außerdem, dass der Test in den letzten 24 Stunden vor dem Besuch gemacht wurde. Damit weicht Bayern von der bundesrechtlichen Vorschrift ab.

In diesen Einrichtungen gilt die neue Regelung:

  • Krankenhäuser
  • Seniorenheime
  • Pflegeheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Reha-Einrichtungen

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

Lesen Sie dazu auch
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Personen, bei denen ein Test den Zweck nicht erfüllen kann

Wichtig: Wenn jemand besucht wird, der im Sterben liegt, dann kann das immer geschehen. In diesem Fall ist dann auch kein negativer Testnachweis erforderlich.

Neue Testpflicht in Bayern für medizinisches Personal

Auch für ungeimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ändert sich etwas bei der Testpflicht. Sie müssen sich nicht mehr dreimal, sondern nur noch zweimal pro Woche testen. Auch hier gilt ein Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Von der Testpflicht ausgenommen sind Betreiberinnen und Betreiber sowie Beschäftigte, die nicht mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten im Kontakt sind. Zudem sind Heilpädagogische Tagesstätten von der Testpflicht befreit. Bei Verstößen gegen die Testpflicht wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig.

Corona hat seinen Schrecken also immer mehr verloren, dafür haben Wissenschaftler bei einem Menschen ein neues Virus entdeckt, das die Leber angreift. Zuvor ging das Virus nur auf Tiere über.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung