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Frage der Woche
17.11.2023

Hat das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort?

Am Bundesverfassungsgericht kommt keiner vorbei: Die Richter des höchsten Gerichts des Landes haben immer wieder Gesetze kassiert, die der Bundestag zuvor beschlossen hat.
Foto: Uli Deck, dpa

Die Richter in den roten Roben haben der Ampel-Koalition ein Milliardenproblem beschert. Wenn Karlsruhe entschieden hat, ist Widerstand zwecklos.

Was ist schlimmer? Kritik oder Häme? Letzteres natürlich. Davon hat die Bundesregierung nach dem jüngsten Urteil einiges abbekommen. Die Karlsruher Richter haben der Ampel eine bittere Niederlage beschert. Die Folge ist, dass eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro nicht für den Klimaschutz verwendet werden dürfen.

Das oberste deutsche Gericht hält die Umschichtung der Mittel im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig. Vor gut zwei Jahren wurde dieser enorme Batzen Geld zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse gezogen, sodass der Bund Kredite aufnehmen durfte. Weil diese nicht vollständig gebraucht wurden, verschob die Ampel-Regierung die Mittel in den Klima- und Transformationsfonds – ein vom sonstigen Haushalt getrenntes Sondervermögen. Die Umschichtung passierte aber erst 2022, also nachträglich. So geht es nicht, entschied Karlsruhe.

Jeder deutsche Staatsbürger kann das Verfassungsgericht anrufen

Vertreter der Ampel-Koalition hatten seh- und hörbare Mühe, angesichts des Urteils und der Folgen die Kontenance zu bewahren. In Nachtsitzungen wurde beraten, wie das Milliardenloch gestopft werden kann. Doch es hilft nichts, wenn das höchste Gericht gesprochen hat, ist der Drops gelutscht: An die Rechtsprechung der Juristen in den roten Roben sind alle Staatsorgane, alle Politiker, ja ist jeder Staatsbürger gebunden.

Das Alleinstellungsmerkmal ist, dass die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts durchschlagende und zumindest temporär unumstößliche politische Wirkung zeigt. Auch wenn das Gericht per se natürlich kein politisches Organ ist, wird die überragende Bedeutung dieser letzten Instanz immer dann besonders deutlich, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das mag Politikern zuweilen wehtun, ist aber ein entscheidender Baustein in der demokratisch ausbalancierten pluralistischen Verfasstheit der Bundesrepublik. Schließlich schützen die Männer und Frauen das Bundesverfassungsgerichts im Prinz-Max-Palais das Grundgesetz.

Jeder deutsche Staatsbürger kann das Verfassungsgericht anrufen. Doch es gibt eine Hürde, an der die meisten scheitern. Denn längst nicht jeder Fall wird zugelassen. Im Grundsatz jedoch ist klar: Alle Menschen haben ein Recht auf die Einhaltung ihrer Grundrechte.

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