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EU-Regeln
05.12.2023

Noch fit fürs Autofahren? Die EU plant eine Selbstauskunft per Fragebogen

Die EU-Verkehrsminister legen am Montag ihre Position zu den geplanten neuen Führerscheinregeln fest.
Foto: Marijan Murat, dpa

Ein Medizin-Check für ältere Autofahrer - diese Überlegung löste einen Aufschrei aus. Die 27 Verkehrsminister der EU haben sich nun auf eine Position geeinigt.

Allein die Überlegungen sorgten bereits für einen Aufschrei: Würde die EU jungen Menschen bald die nächtlichen Autofahrten verbieten und Senioren künftig zum regelmäßigen Medizin-Check zwingen? Die Europäische Union überarbeitet gerade die Führerscheinregeln und am Montag einigten sich zumindest die 27 Verkehrsminister auf eine gemeinsame Position.

In Deutschland könnte ein Fragebogen alle 15 Jahre Pflicht werden

Wer künftig einen Führerschein verlängern lassen will, muss dafür nach dem Willen der EU-Staaten einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen ausfüllen. Damit könnte künftig in Deutschland alle 15 Jahre eine solche Selbstauskunft fällig werden. Ältere Menschen müssten die medizinische Selbstauskunft jedoch auf Wunsch der Mitgliedstaaten nicht zwingend öfter erbringen als junge Anfänger. Den Ländern, wo es strengere nationale Vorgaben für betagte Fahrer bereits gibt oder solche geplant sind, steht es derweil offen, diese durchzusetzen. Führerscheine für Autos, Roller und Motorräder sind den Plänen zufolge 10 bis 15 Jahre gültig - für Busse und Lkw gelten strengere Regeln. Jedem Land wird nach Willen der Länder zudem die Möglichkeit eingeräumt, diese Zeiten für ältere Fahrerinnen und Fahrer zu verkürzen.

Begleitetes Fahren ab 17 soll Standard werden

Lob kam von den Konservativen und Liberalen. Die Mitgliedstaaten hätten „den richtigen Kurs eingeschlagen“, sagte der CDU-Europaparlamentarier Jens Gieseke. Sie setzten „richtigerweise auf die jeweiligen nationalen Regeln und auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen“. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte bereits vor dem Votum betont, dass er entsprechende medizinische Selbstauskünfte der Fahrer ablehne. Deutschland sprach sich dementsprechend gegen das Vorhaben aus, wurde aber von einer Mehrheit überstimmt. 

Im Zuge der Reform der Führerschein-Regeln konzentrierte sich die EU-Kommission vor allem auf Anfänger und ältere Fahrer. Die beiden Gruppen sind besonders häufig in schwere Unfälle verwickelt. Doch Anfänger weiter einzuschränken, hält der liberale EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen für den „falschen Weg“. Stattdessen wirbt er für eine Ausweitung des begleiteten Fahrens auf Teenager schon ab 16 Jahren. „Die jungen Menschen brauchen dringend Fahrpraxis im sicheren Umfeld.“ 

In einigen EU-Ländern gibt es bereits Test der Fahrtüchtigkeit

Diese Woche stimmt der zuständige Ausschuss für Verkehr und Tourismus des EU-Parlaments über dessen Standpunkt ab. Und hier zeichnet sich eine Mehrheit für die verpflichtende Einführung von medizinischen Tests ab. „Als CDU und CSU tragen wir einen solchen Unsinn nicht mit und appellieren an Grüne, Liberale und Sozialdemokraten, am Donnerstag ebenfalls gegen verpflichtende medizinische Tests zu stimmen“, so Gieseke. Im Anschluss müssen sich das Hohe Haus Europas und das Gremium der 27 Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber bezeichnete es als „abenteuerlich, einem Autofahrer pauschal ab einem gewissen Alter die eigene Vernunft abzusprechen und ihn mit einem Ablaufdatum zu versehen“. Viele ältere Autofahrer könnten Ferbers Ansicht nach „sehr gut“ selbst einschätzen, ob sie noch in der Lage seien zu fahren oder nicht. 

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In vielen EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits Vorgaben. So müssen dänische Autofahrer ab dem 80. Lebensjahr jedes Jahr einen Test ablegen. In den Niederlanden besteht eine ärztliche Bescheinigungspflicht, die ab dem 75. Lebensjahr eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit alle fünf Jahre vorsieht. In Spanien ist für Bürger ab ihrem 65. Lebensjahr alle fünf Jahre ein obligatorischer Gesundheitstest vorgeschrieben. Auch die Italiener sind zu regelmäßigen Untersuchungen verpflichtet. 

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