Was Künasts Sieg gegen Facebook bedeutet
Plus Die Ex-Ministerin gewinnt einen Prozess gegen einen Internetriesen. Facebook muss künftig gemeldete Hass-Beiträge selbst auf seiner Plattform suchen und löschen.
Für den Würzburger Anwalt Chan-jo Jun ist es ein „historisches Urteil“: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast im Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta recht gegeben. Plattformbetreiber sind demnach verpflichtet, einmal gemeldete rechtsverletzende Beiträge – und sinngleiche Kopien – proaktiv selbst aufzuspüren und dauerhaft zu löschen.
Damit bestätigten die Richter der höheren Instanz an diesem Donnerstag in weiten Teilen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt von April 2022. Lediglich die seinerzeit erstrittenen 10.000 Euro Schmerzensgeld wird Künast, die in dem Verfahren von den Würzburger Anwälten Matthias Pilz und Chan-jo Jun vertreten wurde, nicht erhalten.
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