Familie aus Gersthofen steht vor ungewisser Zukunft
Plus Vergangene Woche wurde im Landtag geschlossen gegen die Abschiebung einer Gersthofer Familie gestimmt. Doch nicht jeder Flüchtende hat so viel Glück.
Wer darf im Landkreis Augsburg abgeschoben werden und wer darf bleiben? In welche Länder werden die Abgeschobenen delegiert? Und nach welchen Kriterien erfolgen Abschiebungen überhaupt? All das sind Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind – zu verworren und zu widersprüchlich stellt sich hier die Alltagspraxis dar. Fakt ist: Im Jahr 2023 wurden deutschlandweit mehr als 16.000 Menschen abgeschoben, im Regierungsbezirk Schwaben waren rund 300 Abschiebungen zu verzeichnen. Doch damit ist dann auch schon Schluss mit den exakten Zahlen. Denn da die zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Schwaben keine genauen Daten über den Wohnort der betroffenen Menschen erfasst, können auf Landkreis-Ebene kaum noch nähere Angaben gemacht werden.
Auch bezüglich der Länder, in welchen die Zurückgewiesenen letztlich ihr endgültiges Abschiebeziel finden, ist es schwierig, wirklich exakte Aussagen zu treffen. Die meisten Rückführungen erfolgten 2023 auf alle Fälle in die Türkei, was nachvollziehbar ist: Einerseits stammen nach den syrischen Geflüchteten die meisten Asylsuchenden aus der Türkei, andererseits wurde dieses Land als „sicherer Drittstaat“ eingestuft. Zahlenmäßig folgten Rückführungen nach Albanien, Mazedonien und Georgien, da auch diese Nationen als sichere Herkunftsländer gelten. Dennoch sind solche Angaben mit Vorsicht zu genießen – denn zahlreiche Abschiebungen fanden 2023 auch ins benachbarte Österreich statt, was einem ganz einfachen Grund geschuldet ist: Nach der sogenannten Dublin-Verordnung müssen Flüchtende ihr weiteres Asylverfahren in demjenigen EU-Land durchlaufen, in welchem sie sich vor ihrer Einreise nach Deutschland aufgehalten hatten.
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Deutschland ist nicht das Sozialamt der Welt. Und wer kein Recht hat hier zu bleiben muss halt wieder nach Hause zurück.