Bundesregierung schickt wieder Waffen in den Nordirak
Umstritten und nicht ganz ungefährlich: Die Bundesregierung liefert erneut Waffen an die Peschmerga-Kämpfer im Nordirak. Auch Raketen gehören dazu.
Peschmerga-Kämpfer im Nordirak sollen bis Ende Februar eine Waffenlieferung von der Bundesregierung erhalten. "Den Peschmerga fehlt es im Grunde an allem", sagt die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Die erste Lieferung solle nur Winterkleidung und Sanitätsmaterial enthalten. "Mitte, Ende Februar sind wir dann so weit, dass wir auch Waffen und Munition liefern können."
Die Peschmerga hatten bereits 2014 Waffen im Wert von 70 Millionen Euro von der Bundeswehr geschenkt bekommen. Damit wurden 10.000 der insgesamt etwa 100 000 Soldaten der kurdischen Armee unter anderem mit Sturmgewehren, Raketen und gepanzerten Fahrzeugen ausgerüstet. Peschmerga-Kämpfer kämpfen gegen die Terrormiliz im Islamischen Staat.
Von der Leyen will Waffenlieferung prüfen
Bei ihrem Besuch im Irak vor zwei Wochen hatte von der Leyen angekündigt, weitere Waffenlieferungen zu prüfen, denn die Peschmerga fordern vor allem panzerbrechende Waffen wie die "Milan"-Raketen. Die Bundeswehr hatte bislang 30 Raketenwerfer und 500 Raketen dieses Typs geliefert.
Auch in der neuen Lieferung sollen sich "Milan"-Raketen befinden, so von der Leyen. Damit könnten die Peschmerga mit Sprengstoff beladene Laster ausschalten. "Das ist ganz, ganz wichtig für die Moral der Truppe."
Aber neben den Waffen sollen auch bis zu 100 Militärausbilder in den Nordirak geschickt werden. Der Bundestag wollte am Nachmittag darüber abstimmen.
Umstrittene Anti-IS-Allianz: Frage um die gegenseitige kollektive Sicherheit
Die Soldaten sollen in der Nähe der Kurden-Hauptstadt Erbil kurdische Soldaten für den Kampf gegen den IS schulen. Im Februar soll der Einsatz beginnen. Noch sind viele Details ungeklärt. Daher gibt es noch keine Einsatzregeln. Die Anzahl der tatsächlich entsendeten Soldaten ist noch unklar. 15 Soldaten sind bereits vor Ort.
Die Mission ist rechtlich umstritten, weil sie weder unter dem Dach der Vereinten Nationen noch im Auftrag von EU oder Nato stattfindet. Laut Grundgesetz Artikel 24 sind Auslandseinsätze nur in solchen Systemen "gegenseitiger kollektiver Sicherheit" zugelassen. Der Irak-Einsatz wird lediglich von einer losen Allianz von 60 Staaten getragen. So stellt sich die Frage, ob die Anti-IS-Allianz ein "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" darstellt.
Die Verteidigungsministerin aber wies die verfassungsrechtlichen Bedenken zurück und verwies auf die rechtliche Prüfung durch die Bundesregierung. "Ich vertraue da vollständig unseren Verfassungsressorts." AZ/dpa
Die Diskussion ist geschlossen.