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Arbeitsmarkt
15.01.2014

Streit um "Armutszuwanderung": EU bemüht sich um Klarstellung

Seit dem 1. Januar 2014 können auch Bulgaren und Rumänen ohne weitere Genehmigung in allen 28 EU-Staaten arbeiten bzw. auf Jobsuche gehen.
Foto: Boris Roessler, dpa

Die CSU warnt seit Wochen, zugewanderte Bulgaren und Rumänen könnten deutsche Sozialleistungen missbrauchen. Die EU ist anderer Ansicht und versucht nun, einiges klarzustellen.

Der Streit um den Missbrauch sozialer Leistungen durch angebliche "Armutszuwanderer" tobt weiter. Dabei gingen zuletzt gerade einmal 0,6 Prozent der Hartz-IV-Ausgaben an Rumänen und Bulgaren – also Bürger aus jenen Ländern, an denen sich die Debatte entzündet hatte. Das belegen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus den vergangenen beiden Jahren. Die Europäische Union versucht, die Wogen zu glätten.

Sozialkommissar László Andor nannte die Diskussion um die angebliche massenhafte Erschleichung von Sozialleistungen "überemotional und in die Irre führend". Er betonte, Brüssel wolle Deutschland keineswegs vorschreiben, dass jedem Einwanderer Sozialleistungen gezahlt werden müssten. Davor hatte vor allem die CSU gewarnt. Hintergrund: Seit Anfang des Jahres können auch Bulgaren und Rumänen ohne weitere Genehmigung in allen 28 EU-Staaten arbeiten beziehungsweise auf Jobsuche gehen.

EU-Kommissar: Forderung nach Sozialleistungen vom ersten Tag an "ein Mythos"

Unionspolitiker befürchten nun, dass viele Zuwanderer diese neue Möglichkeit allein dafür nutzen könnten, um in Deutschland Sozialhilfe zu kassieren. Mit ihrer Warnung "Wer betrügt, der fliegt" hat die CSU eine Debatte ausgelöst, die man in der EU-Spitze besorgt zur Kenntnis nimmt. Sozialkommissar Andor bemüht sich jedenfalls um Klarstellung: "Leute glauben oder berichten manchmal fälschlicherweise, dass Brüssel darauf dränge, jedem vom ersten Tag an Sozialleistungen zu gewähren – das ist ein Mythos", betont der Ungar. Er verweist auf klare Regeln gegen den Missbrauch staatlicher Hilfen.

Tatsächlich haben Bürger, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland kommen, in den ersten drei Monaten keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Und auch danach haben sie kaum Chancen, staatliche Unterstützung zu bekommen, solange sie keiner geregelten Arbeit nachgehen. Wer zumindest einen schlecht bezahlten Job findet, kann allerdings die Aufstockung seines Einkommens aus Hartz-IV-Mitteln beantragen.

Brüssel hatte bemängelt, dass nach deutschem Recht bestimmte EU-Bürger pauschal von Sozialhilfe ausgeschlossen werden und gefordert, der Staat müsse jeden Einzelfall prüfen. Das reichte, um große Verunsicherung auszulösen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten wie Großbritannien wird aufgeregt gestritten.

"Sozialtourismus" ist das Unwort des Jahres 2013

Dabei fällt immer wieder der Begriff "Sozialtourismus", den eine unabhängige Jury prompt zum "Unwort" des Jahres 2013 gewählt hat. Mit dem Ausdruck werde "gezielt Stimmung gegen unerwünschte Zuwanderer, insbesondere aus Osteuropa gemacht", begründeten die Sprachwissenschaftler und Schriftsteller gestern ihre Entscheidung. Der Begriff suggeriere eine dem Vergnügen dienende Reisetätigkeit. Dies diskriminiere Menschen, "die aus purer Not in Deutschland eine bessere Zukunft suchen".

Das "Unwort" des Jahres wird seit 1991 gekürt. Die Jury hatte den Begriff aus 746 Vorschlägen ausgewählt.

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