Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Blutspenden: Lauterbach will Diskriminierung von homosexuellen Männern beenden

Diskriminierung
10.01.2023

Lauterbach fordert Änderung beim Blutspenden für homosexuelle Männer

Karl Lauterbach will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden.
Foto: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)

Wollen Männer, die mit Männern Sex haben, Blut spenden, gelten für sie andere Regeln wie für andere. Geht es nach Karl Lauterbach, soll sich das nun ändern.

Für Männer, die Sex mit Männern haben, gibt es beim Blutspenden besondere Regeln. Einige Betroffene fühlen sich dadurch diskriminiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will dagegen nun etwas unternehmen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor. Dieser liege dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin heißt es: "Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein."

Die Bundesärztekammer wird mit der geplanten Gesetzesänderung verpflichtet, innerhalb von vier Monaten ihre Blutspenderichtlinien anzupassen. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist, so Lauterbach gegenüber RND.

Blutspenden: Regeln für homosexuelle Männer

Aktuell dürfen Männer, die mit Männern Sex haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen gilt die viermonatige Sperre nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern".

Neue Richtlinien beim Blutspenden

Nach der geplanten Gesetzesänderung soll das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf "Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person" ermittelt werden dürfen. Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände seien insoweit nicht mehr zulässig. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen dürften keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.

Die Gesetzesänderung soll zum 1. April 2023 in Kraft treten. Dann hat die Bundesärztekammer vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue, diskriminierungsfreie Richtlinie auszuarbeiten. Hält die Ärztekammer diese Frist nicht ein, wird ihr die Aufgabe entzogen. Dann müsste die Richtlinie vom Paul-Ehrlich-Institut im Einvernehmen mit dem Robert Koch-Institut geändert werden.

Wer darf in Deutschland Blut spenden?

Das Mindestalter, in dem Blut gespendet werden darf, ist 18 Jahre. Auch ein maximales Alter gibt es, welches bei 65 Jahren liegt. Die wichtigste Voraussetzung ist ansonsten die eigene Gesundheit. Nur wer absolut gesund ist, darf auch Blutspenden, was logisch ist. Ein Eisenmangel muss dabei ebenfalls ausgeschlossen werden.

Lesen Sie dazu auch

Zur Gesundheit gehört auch, dass in den letzten vier Wochen keine Drogen konsumiert wurden und in den letzten 12 Stunden kein Alkohol getrunken wurde. Das Stechen eines Tattoos muss mindestens sechs Monate her sein und das Stechen eines Piercings ebenfalls.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung