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Bundestag
29.04.2013

Freund beschäftigt? Dorothee Bär wehrt sich gegen Amigo-Vorwurf

Dorothee Bär: Die CSU-Politikerin sieht sich zu Unrecht in Zusammenhang mit der Gehälteraffäre um Mitarbeiter von CSU-Landtagsabgeordneten gebracht.
Foto: Peter Kneffel

Dorothee Bär: Die CSU-Politikerin sieht sich zu Unrecht in Zusammenhang mit der Gehälteraffäre um Mitarbeiter von CSU-Landtagsabgeordneten gebracht.

Dorothee Bär, CSU-Vizegeneralsekretärin, hatte enem "Spiegel"-Bericht zufolge ihren Lebensgefährten bis zu ihrer Hochzeit 2006 in ihrem Bundestagsabgeordnetenbüro beschäftigt. In den vergangenen Tagen war bekanntgeworden, dass bis vor kurzem noch 17 CSU-Politiker im bayerischen Landtag Jobs für Ehepartner und Kinder in ihren Abgeordnetenbüros mit öffentlichen Mitteln bezahlt hatten. Dies ist bisher rechtmäßig.

Die betroffenen Parlamentarier nutzen eine Ausnahmeregelung für Altverträge. Neuverträge mit Familienangehörigen sind seit 2000 verboten - das hatten CSU, SPD und Grüne gemeinsam beschlossen. Der CSU-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Georg Schmid, trat von seinem Amt zurück, weil er seiner Frau als Sekretärin seit vielen Jahren aus Steuergeldern bis zu 5500 Euro im Monat zahlte.

Dorothee Bär: Freund hat 30 Monate für mich gearbeitet

Bär erklärte zu dem Spiegel-Bericht auf ihrer Homepage: "Herr Oliver Bär hat zu Beginn meiner Mandatszeit insgesamt 30 Monate im Deutschen Bundestag als mein Mitarbeiter gearbeitet. Sein Brutto-Monatsgehalt betrug durchschnittlich 1.307,00 Euro. (...) Das Arbeitsverhältnis wurde beendet, bevor ich Herrn Oliver Bär am 12.02.2006 standesamtlich heiratete. Dies entsprach dem geltenden Recht im Jahr 2006 und entspricht bis zum heutigem Tage dem Abgeordnetengesetz."

CSU-Politikerin hat Bundestagspräsident eingeschaltet

Nichteheliche Lebensgemeinschaften fallen nach Angaben des Bundestages nicht unter das Abgeordnetengesetz. Darin heißt es, dass den Parlamentariern Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung ihrer Arbeit ersetzt werden. Aber: "Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig."

Bär teilte mit, sie habe Bundestagspräsident Norbert Lammert und die Bundestagsverwaltung gebeten, die Richtigkeit ihrer Angaben zu bestätigen und zu veröffentlichen. dpa

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