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  3. Bundestags-Beschluss: Sicherungsverwahrung droht nun auch jungen Tätern

Bundestags-Beschluss
20.06.2008

Sicherungsverwahrung droht nun auch jungen Tätern

Für viele bedeutet Gewalt ein Stück Männlichkeit.

Nach einem Bundestagsbeschluss hat nun die Justiz gegen schwerstkriminelle Jugendliche ein neues Instrument in der Hand: Ein Gericht kann einen jungen Schwerstkriminellen nun auch über die eigentliche Haftzeit hinaus "wegschließen". Von Rudi Wais

Berlin/Augsburg Nora B. war gerade auf dem Weg nach Hause, als sie ihrem Mörder begegnete. Christian G. ein 17-jähriger Maurerlehrling, hatte die Aufmerksamkeit der Justiz bis dahin nur durch einen Einbruch in die Wohnung einer Mitschülerin erregt, deren Unterwäsche er stahl. In dieser kalten Dezembernacht dagegen wurde aus einem verklemmten Jugendlichen ein brutaler Straftäter: Mitten in einer Reihenhaussiedlung in Augsburg schlug er die ein Jahr ältere Nora nieder, vergewaltigte sie, erwürgte sie und versteckte die Leiche hinter einem Supermarkt.

Es sind Fälle wie der von Christian G., in denen Richter, Staatsanwälte und Sozialarbeiter häufig rätseln: Lernt ein junger Gewalttäter, während er seine Strafe verbüßt, aus seinen Fehlern - oder wird er wieder vergewaltigen und töten? Mit der Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen, die der Bundestag am Freitag nach jahrelangem Vorlauf beschlossen hat, gibt die Politik der Justiz nun ein neues Instrument an die Hand. Danach kann ein Gericht einen jungen Schwerstkriminellen auch über die eigentliche Haftzeit hinaus noch "wegschließen".

Die sogenannte Sicherungsverwahrung ist die womöglich schärfste Waffe des Strafrechts. Mit ihrer Hilfe entlässt der Rechtsstaat einen Täter auch dann nicht in die Freiheit, wenn er seine Strafe voll abgesessen hat. Schon deshalb, sagt Justizministerin Brigitte Zypries, müsse sie stets das letzte denkbare Mittel sein. Das gelte umso mehr bei jungen Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich hätten. "Allerdings gibt es - wenn auch nur sehr wenige - junge Täter, die nach einer langen Jugendstrafe wieder schwerste Delikte begehen." Vor dieser kleinen, aber hochgefährlichen Gruppe, sekundiert Bayerns Justizministerin Beate Merk, könnten die Menschen nun besser geschützt werden.

Die CSU-Politikerin hatte noch zu Zeiten der rot-grünen Koalition einen ähnlichen Gesetzesentwurf über den Bundesrat eingebracht und im März 2006 einen zweiten Anlauf gestartet. Nun sagt sie zufrieden: "Hartnäckigkeit zahlt sich eben aus." Dem Vernehmen nach steht in Bayern im Spätsommer die Entlassung eines einschlägig vorbelasteten jungen Mannes nach mehr als sieben Jahren Haft an. Er könnte der Erste sein, bei dem das neue Gesetz nun angewendet wird.

Während bei Erwachsenen die spätere Sicherungsverwahrung bereits mit dem Urteil verhängt werden kann, darf sie bei jugendlichen Tätern erst am Ende ihrer Haft angeordnet werden. Hintergrund: Bei Menschen, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sind die sogenannten Gefährdungsprognosen noch schwieriger. Zypries: "Auch schwere Verbrechen werden nicht selten aus einer einmaligen Konfliktlage oder einer ganz spezifischen Situation heraus begangen." Verschiedene Untersuchungen zeigten, dass viele junge Gewalttäter später ein gänzlich straffreies Leben führten.

Für die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung ist vor allem das Verhalten des Verurteilten während der Haft ausschlaggebend: Tritt er aggressiv gegenüber seinen Mitgefangenen oder dem Anstaltspersonal auf, bricht er Therapieversuche ab - oder verhält er sich im Vollzug eher unauffällig?

Außerdem muss die zuständige Jugendkammer im Falle eines Falles jedes Jahr aufs Neue überprüfen, ob die Sicherheitsverwahrung noch erforderlich ist. Im allgemeinen Strafrecht gilt dafür eine Zweijahresfrist.

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